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Rat der EKD plädiert für gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte verbessern

Geschrieben am 11-07-2007

Hannover (ots) - Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) hat sich für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen
ausgesprochen. Patienten, Angehörige und Ärzte bräuchten mehr
Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende, heißt es in den
"Eckpunkten des Rates der EKD für eine gesetzliche Regelung von
Patientenverfügungen", die in der vergangenen Woche den Abgeordneten
des Deutschen Bundestages übersandt wurden. Die Ziele einer solchen
gesetzlichen Regelung sollten unter anderem sein, die Vorsorge für
Zeiten der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten verbindlich zu
regeln, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und die Reichweite von
Patientenverfügungen festzulegen, die Aufgaben von Betreuern und
Bevollmächtigten sowie die Rolle von Vormundschaftsgerichten zu
klären.

Jedem Menschen sollte ein menschenwürdiges Sterben gewährt werden.
"Nach christlicher Überzeugung gilt, dass über menschliches Leben, in
welchem Stadium auch immer, nicht frei verfügt werden darf, sondern
dass Gott allen Dingen ihre Zeit bestimmt hat. Der Mensch steht vor
der Aufgabe, zu erkennen und zu wissen, wann was an der Zeit ist.
Davon ist das Ende menschlichen Lebens nicht ausgenommen." Aus dem
Verbot, frei über menschliches Leben zu verfügen, folge nicht die
Pflicht zur Lebensverlängerung um jeden Preis. Die Tötung auf
Verlangen oder die Beihilfe zur Selbsttötung sind ethisch unter allen
Umständen unzulässig, so der Rat.

Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn seien
miteinander zu verbinden und aufeinander zu beziehen, stellt der Rat
fest. "Im Zweifel ist für das Leben zu entscheiden." Eine
Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst werden, allerdings
müsse "auch die Änderung oder der Widerruf der getroffenen
Festlegungen jederzeit und ohne Formzwänge möglich sein, um auf
aktuelle Situationen reagieren zu können." Da eine Patientenverfügung
fast immer auf Interpretation angewiesen sei, empfehle es sich, sie
mit einer Vorsorgenden Vollmacht zu verknüpfen, in der ein
Bevollmächtigter benannt wird. "Auf diese Weise ist in dem Gespräch
über den mutmaßlichen Willen des nicht mehr äußerungsfähigen Menschen
eine Person beteiligt, die sein besonderes Vertrauen genießt und mit
allen Entscheidungsvollmachten ausgestattet ist."

Hinsichtlich der Reichweite von Patientenverfügungen stellt das
EKD-Leitungsgremium fest, dass auch bei Wachkoma-Patienten die
Möglichkeit bestehen sollte, eine Patientenverfügung, die eine
Begrenzung der lebenserhaltenden Maßnahmen auf einen bestimmten
Zeitraum vorsieht, als bindend anzusehen. "Wenn bei einem stabilen
Wachkoma, das schon viele Monate andauert, zusätzliche,
lebensgefährdende Erkrankungen (wie z. B. eine Lungenentzündung)
auftreten, soll, sofern eine entsprechende Patientenverfügung
vorliegt, auf therapeutische Maßnahmen (wie etwa die Gabe von
Antibiotika) verzichtet werden können." Umgekehrt könne das
Instrument der Patientenverfügung auch als Festlegung genutzt werden,
dass im Fall eines stabilen Wachkomas die Behandlung uneingeschränkt
fortzusetzen sei.

Hannover, 11. Juli 2007

Pressestelle der EKD
Silke Römhild

Die "Eckpunkte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen" können Sie im
Internet nachlesen unter
http://www.ekd.de/download/070706_eckpunkte_patientenverfuegung.pdf
oder in der Pressestelle der EKD anfordern: Tel. 0511/2796 268,
email: pressestelle@ekd.de

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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