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Paritätischer Wohlfahrtsverband: "Behinderte Menschen nicht mit kalter Sachleistung abspeisen"

Geschrieben am 02-07-2007

Berlin (ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft
Sozialleistungsträgern vor, das Ziel des Persönlichen Budgets in der
Praxis zunehmend zu unterlaufen und das Selbstbestimmungsrecht
behinderter Menschen zu missachten.

Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderungen,
anstatt der bisher üblichen Sachleistungen Geld oder Gutscheine zur
Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach
eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket
zusammenzustellen. Seit mehreren Jahren wird dieses Modell erprobt.
Ab Januar 2008 besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf das
Persönliche Budget, das derzeit noch eine Ermessensleistung ist. Im
Sommer soll das Ergebnis der von der Bundesregierung in Auftrag
gegebenen wissenschaftlichen Begleitung vorgestellt werden.

Schon jetzt sieht der Paritätische Grund zu massiver Kritik: Nach
seinen Erkenntnissen beziehen beispielsweise in Rheinland-Pfalz im
Rahmen des Modellprojekts »Hilfe nach Maß« mehr als zwei Drittel der
über 2.700 Leistungsberechtigten eine Form des Persönlichen Budgets,
die nicht im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers steht. Mit
ihnen wurde zwar ein Persönliches Budget vereinbart, die
entsprechende Geldleistung wird den Betroffenen aber nicht
überwiesen. Auf der Grundlage einer »Abtretungserklärung« zahlt der
Leistungsträger, etwa das örtliche Sozialamt, das Geld direkt an
Einrichtungen oder ambulante Dienste als Leistungserbringer. Das
zementiert die Machtposition der Sozialleistungsträger.

"Diese 'kalte Sachleistung' widerspricht dem Ziel des Persönlichen
Budgets, das den behinderten Menschen in den Mittelpunkt des
Leistungsgeschehens stellt ", sagt Eberhard Jüttner, Vorsitzender des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. "Als Experten in eigener Sache
haben behinderte Menschen das Recht, den Einkauf von Dienstleistungen
und Hilfsmitteln eigenverantwortlich, selbstständig und
selbstbestimmt zu regeln", so Jüttner. Er fordert die Leistungsträger
auf, den betroffenen Menschen ihre Autonomie nicht weiter zu
verweigern und sich am Willen des Gesetzgebers zu orientieren.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Ansprechpartnerin:
Melanie Fritz, Paritätisches Kompetenzzentrum Persönliches Budget,
Tel.: 06131/93680 -12, E-Mail: budget@paritaet.org,
www.budget.paritaet.org.


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