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Neue Claims-Verordnung ab 1. Juli / Gefahr der Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel

Geschrieben am 01-07-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über
Lebensmittel (Claims-Verordnung) schafft die Voraussetzungen zur
europaweit einheitlichen Verwendung. Dies begrüßt der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) im Hinblick auf
die ab dem 1. Juli 2007 geltende Verordnung. Für nährwertbezogene
Angaben wie "fettfrei", "energiearm" oder "leicht" gelten nun überall
die gleichen Kriterien. Das erhöht die Rechtssicherheit für
Unternehmen und Verbraucher.

Der BLL, Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft,
sieht allerdings den restriktiven und bürokratischen Grundansatz der
Verordnung kritisch, nach dem alles, was nicht ausdrücklich erlaubt,
verboten ist. Dies soll ab 2010/2011 gelten, wenn alle
Übergangsfristen abgelaufen sind und die Liste der zukünftig
erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben beschlossen ist. "Nur wenn es
gelingt, das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Ernährung und
Gesundheit in die praktische Anwendung Verordnung einzubringen, wird
sie nicht zum Hemmschuh in der Produktkommunikation", sagt Prof.
Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL. Der größte
Unsicherheitsfaktor ist dabei die Frage, welche Anforderungen an den
wissenschaftlichen Nachweis gestellt werden.

Kritisch gesehen werden auch die so genannten Nährwertprofile.
Diese sollen darüber entscheiden, ob ein Lebensmittel mit Nährwert-
und Gesundheitseigenschaften beworben werden darf oder nicht.
"Nährwertprofile dürfen nicht dazu missbraucht werden, Vorurteile
über vermeintlich "gute" und "schlechte", "gesunde" und "ungesunde"
Lebensmittel zum Bestandteil europäischer Gesetzgebung zu machen,
fordert Horst. Damit dies nicht geschieht, verlangt die Verordnung
die wissenschaftliche Begründung und Rechtfertigung der
Nährwertprofile. Dieser Forderung gilt es, bei der Formulierung der
Nährwertprofile gerecht zu werden. Dabei ist vor allem auch zu
berücksichtigen, dass einzelne Lebensmittel aufgrund ihrer
Nährstoffgehalte nicht in "gut" oder "schlecht" eingeteilt werden
können. Entscheidend ist gesamte, ausgewogene Ernährung als Teil
eines gesunden Lebensstils.

Originaltext: BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12796
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12796.rss2

Pressekontakt:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
Peter Loosen, LL.M

Avenue des Arts 43
1040 Brüssel
Telefon: +32 2 50810-23
E-Mail: ploosen@bll.de

Büro Bonn:
Telefon: +49 228 81993-141


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