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Prof. Dr. Gertrud Höhler widerspricht Vorwürfen

Geschrieben am 29-06-2007

Berlin (ots) - Als Rechtsanwalt von Frau Universitätsprofessorin
Dr. Gertrud Höhler bin ich beauftragt, Ihnen folgendes mitzuteilen:

In der letzten Woche wurde in Medien die Behauptung verbreitet,
Frau Professor Höhler habe wissentlich an einen Landtagsabgeordneten
der NPD Räume zur Nutzung durch die NPD vermietet. Unter anderem hat
der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart
gegenüber Medien hierzu erklärt:

"Eine wissentliche Vermietung von Räumen zur Nutzung durch die NPD
ist zwar nicht justiziabel, für mich allerdings auch nicht
akzeptabel."

Frau Professor Höhler hat mich gebeten, in vorgenanntem
Zusammenhang ihre Interessen zu vertreten. Die Hausverwaltung hat uns
zu dem Sachverhalt mitgeteilt:

"Feststeht, dass Frau Professor Höhler den Fakt der
Fraktionstätigkeit des Herrn Klose für die NPD zum Zeitpunkt der
Vertragsunterschrift nicht gekannt hat und mit diesem Problem erst im
Zusammenhang mit einer Veröffentlichung eines Artikels konfrontiert
wurde."

Dieses bedeutet, dass unsere Mandantin zum Zeitpunkt der
Vertragsunterschrift keinerlei Kenntnis von der Tätigkeit von Herrn
Klose hatte. Die Vermietung wurde durch eine beauftragte
Hausverwaltung durchgeführt. Nach Kenntnis des Sachverhalts hat Frau
Professor Höhler unverzüglich rechtlich prüfen lassen, inwiefern der
bereits abgeschlossene Mietvertrag gekündigt werden kann. Dieses ist
aus Rechtsgründen nicht möglich.

Feststeht damit auch, dass die Aussage von Herrn Minister
Pinkwart, es habe hier durch Frau Professor Höhler eine wissentliche
Vermietung an ein NPD-Mitglied gegeben, falsch ist und daher ein
vorwerfbares Verhalten nicht festgestellt werden kann. Ich habe daher
auch im Auftrag von Professor Höhler an Herrn Minister Pinkwart
geschrieben und ihn gebeten, in Zukunft von derartigen Behauptungen
Abstand zu nehmen.

Wir bitten weiterhin im Namen meiner Mandantin, den mitgeteilten
Sachverhalt bei künftiger Berichterstattung zu dem Vorgang zu
berücksichtigen.

Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt

Originaltext: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62754
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62754.rss2

Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
RA Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
D-10707 Berlin
Tel. (030) 88 00 15-0
Fax: (030) 88 00 15-55


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