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Keine rettende Insel! Aufblasbare Wasserspielzeuge keine Schwimmhilfen / Ventile mit Rückschlagklappe bieten Sicherheit / Nach Winterpause Spielzeug durchchecken

Geschrieben am 29-06-2007

Köln (ots) - Ob im heimischen Planschbecken, im Freibad oder am
Badesee - Schwimmreifen, Luftmatratzen und aufblasbare Gummitiere
erhöhen den Badespaß, vor allem bei den Kleinsten. "Doch Vorsicht!",
warnt Karlheinz Hieronymus von der LGA, einer Tochtergesellschaft von
TÜV Rheinland. "Als Schwimmhilfen für Kinder sind diese
Gummigefährten nicht geeignet!" Der Grund: Der Auftrieb der Luft
gefüllten Wasserspielzeuge suggeriert den Jüngsten trügerische
Sicherheit. Rutschen sie ab, können sei innerhalb kurzer Zeit
ertrinken, selbst wenn sie sich nur im stehtiefen Wasser aufhalten.
Kinder, die noch nicht schwimmen können, müssen daher beim Spielen im
Wasser grundsätzlich beaufsichtigt werden.

Gefährlich wird es auch, wenn plötzlich die Luft aus den
aufblasbaren Spielzeugen entweicht. "Sicheres Wasserspielzeug verfügt
- genauso wie Schwimmhilfen - über Ventile, die sich ganz eindrücken
lassen", sagt Karlheinz Hieronymus. Der LGA-Experte prüft
Wasserspielzeug und Schwimmhilfen und verleiht das GS-Zeichen für
geprüfte Sicherheit. Zusätzlichen Schutz bietet eine
Rückschlagklappe. Sie verhindert, dass beim versehentlichen Öffnen
die Luft mit einem Schwall herausströmt. Außerdem sollte der Stöpsel
fest mit dem Ventil verbunden sein. So kann er nicht im Wasser oder
während der Winterpause verloren gehen.

Oft hat das Gummi während der langen Lagerphase gelitten. Daher
gilt: Vor dem ersten Einsatz das Spielzeug gründlich auf Löcher,
poröse Stellen und undichte Nähte untersuchen. Am besten Matratze,
Delfin oder Schwimmreifen aufblasen und einen Tag lang liegen lassen.
Neues Spielzeug ein paar Tage an der frischen Luft auslüften. So
verfliegt der Geruch nach Farbe oder nach Restlösungsmitteln. "Das
Aufblasen sollten grundsätzlich die Erwachsenen übernehmen",
empfiehlt Karlheinz Hieronymus. "Denn Kinder drücken häufig die
Ventile nicht richtig rein oder überanstrengen sich beim Aufpusten.
Am leichtesten lassen sich Luftmatratze und Co. mit einer
Aufblashilfe befüllen."

Originaltext: TÜV Rheinland/LGA
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66493
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66493.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Rainer Weiskirchen, Pressesprecher LGA, Tel.: 0911/655-6554230
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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