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ADG rät zu Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid 2006 wegen Alterseinkünftegesetz

Geschrieben am 28-06-2007

München (ots) - Seit 2005 wird das Alterseinkünftegesetz
(AltEinkG) angewandt. Das bedeutet, dass viele Rentner(innen)
steuerpflichtig werden können bzw. höhere Steuern auf ihre Einkünfte
zahlen müssen. Wer erstmals im Veranlagungsjahr 2006 davon betroffen
ist, kann sich durch Einlegen eines Einspruchs mit ausführlicher
Begründung dagegen wehren.

Da der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 01.02.2006 darauf
hingewiesen hat, dass er Bedenken gegen das AltEinkG hat und mit
einer Fülle von Klagen rechnet, die dann von höchstrichterlicher
Stelle endgültig entschieden werden müssten, empfiehlt die Aktion
Demokratische Gemeinschaft e. V. - ADG den betroffenen
Rentnern(innen), innerhalb einer Frist von einem Monat nach
Zustellung des Steuerbescheids 2006 dagegen Einspruch beim
zuständigen Finanzamt einzulegen.

Nur wer Einspruch einlegt, kann bei einer späteren, in Sinne der
Rentner(innen) positiven Entscheidung durch das
Bundesverfassungsgericht auch für zurückliegende Zeiträume
gegebenenfalls mit einer Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern
rechnen.

Ein Mustereinspruch mit ausführlicher Begründung wird auf der
Homepage der ADG http://www.adg-ev.de angeboten. Wer über keinen
Internetzugang verfügt, kann den Mustereinspruch schriftlich
anfordern bei: Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V. - ADG,
Starenweg 4, 82223 Eichenau.

Die ADG will ein Musterverfahren zur höchstrichterlichen Klärung
bringen. Das Aktenzeichen der Klage, die wir über unseren Anwalt beim
Finanzgericht (FG) München eingereicht haben, lautet: 9 K 616/07. Für
das eigene Verfahren empfehlen wir, mit Hinweis auf unser
Aktenzeichen das Ruhen des Verfahrens vorzuschlagen, bis eine
endgültige Entscheidung in dieser Sache gefallen ist.

Denjenigen Rentnern(innen), die bereits gegen den Steuerbescheid
2005 Einspruch eingelegt haben, über den aber noch nicht endgültig
entschieden worden ist, empfehlen wir, vorsorglich auch gegen den
Steuerbescheid 2006 Einspruch einzulegen. Bei der Begründung kann auf
den Einspruch vom vergangenen Jahr verwiesen und ein Textvorschlag
verwendet werden, der auf der Homepage der ADG http://www.adg-ev.de
unter "news", "Textvorschlag", abgerufen werden kann.

Originaltext: ADG - Aktion Demokratische Gemeinschaft
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62368
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62368.rss2

Ansprechpartner für Redakteure:
Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V. - ADG,
Herr Albert Hartl, Vorsitzender des Vorstands
Tel.-Nr. (089) 4 620 13 63

http://www.adg-ev.de


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