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Wenn die Flatrate ihr Versprechen nicht hält / AGB sollten vor Vertragsabschluss gründlich gelesen werden

Geschrieben am 25-06-2007

Berlin/Göttingen (ots) - Flatrate-Angebote, die für eine
monatliche Pauschale Telefongespräche oder Internetsurfen ohne
Einschränkung versprechen, gibt es inzwischen viele. Nicht immer
handelt es sich bei einem als Flatrate beworbenem Tarif auch
tatsächlich um eine echte Pauschale, stattdessen erwarten den Nutzer
verschiedenartige Einschränkungen bei den Anrufzielen oder der
Nutzungsdauer. "Erst bei sorgfältigem Lesen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters erkennt man häufig erst,
dass die vermeintliche Flatrate entweder auf eine bestimmte
Datennutzung oder ein vorgeschriebenes Gesprächsminutenkontingent pro
Monat beschränkt ist", warnt Björn Brodersen vom Onlinemagazin
www.teltarif.de . "Nutzer, die das eingeschränkte Volumen regelmäßig
überschreiten, müssen in solchen Fällen mit einer außerordentlichen
Kündigung durch den Anbieter oder mit monatlichen Mehrkosten
rechnen."

Alarmiert sollte der interessierte Telefonteilnehmer oder
Internetnutzer sein, wenn ein Anbieter das im Grundpreis
eingeschlossene Datenvolumen einer DSL-Flatrate auf ein bestimmtes
Maß begrenzt, bei dessen Überschreiten der Kunde einen höheren
monatlichen Grundpreis zahlen muss. Manche Telefon-Flatrate eines
Telefonanbieters beinhaltet dagegen nur ein vorgegebenes Kontingent
an Inklusivminuten, für die darüber hinaus gehenden Gesprächsminuten
muss der Kunde unerwartet zusätzlich zahlen. Teilweise beginnen
solche Gesprächsbegrenzungen schon bei 500 Minuten im Monat, also
knapp achteinhalb Telefonstunden.

"Doch nicht in jedem Fall sind die AGB so eindeutig formuliert. Es
gibt auch einige Anbieter, die nur allgemein vor einer 'übermäßigen
Nutzung' warnen oder die 'die Ausnutzung der volumenunabhängigen
Berechnungsweise' nicht gestatten", erläutert Brodersen. Solche
Bestimmungen verunsichern die Verbraucher, die sich auf keine
konkreten Zahlen berufen können, und bieten den Providern ein
Hintertürchen, einseitig den Tarif mit unliebsamen Vielnutzern zu
kündigen. Aus diesem Grund sollte der Verbraucher derartige AGB nicht
akzeptieren und stattdessen lieber andere Internet- oder
Telefon-Angebote wählen.

An Vertragsbestimmungen, die einen so bezeichneten Flatrate-Tarif
auf ein genau definiertes monatliches Kontingent an Telefonminuten
oder Datenvolumen begrenzen, werden die Verbraucher später nicht
rütteln können. Hier hilft nur ein sorgfältiges Lesen der AGB vor
Vertragsabschluss. "Hat man in einem laufenden Vertragsverhältnis
Ärger mit vage formulierten einschränkenden Klauseln, so helfen die
Verbraucherzentralen mit rechtlichem Rat", sagt Brodersen
abschließend.

teltarif.de Onlineverlag GmbH:
------------------------------
teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung
des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen
Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, Mai 2007).

Originaltext: teltarif.de Onlineverlag GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7594
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7594.rss2

Pressekontakt:

teltarif.de,
Bettina Seute
Tel.: 0551 / 517 57-0
Fax: 0551 / 517 57-11
E-Mail: presse@teltarif.de
WWW: http://www.teltarif.de/presse/


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