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Unternehmen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und hohe Nachzahlungen in die Künstlersozialversicherung - Betriebsprüfungen jetzt auch durch die Rentenversicherung

Geschrieben am 17-06-2007

Münster (ots) - Für viele Unternehmen kann eine Betriebsprüfung
auch ohne Beanstandungen seitens des Finanzamts unangenehm werden,
denn ab dem 1. Juli 2007 wird jetzt auch die Deutsche
Rentenversicherung aktiv. Überprüft werden sollen die Anmeldung bei
der Künstlersozialkasse und die Zahlung von Künstlersozialabgabe.
Eigentlich nichts Neues, denn Betriebe wie Werbe- oder PR-Agenturen,
Kunsthändler, Verlage, Konzert- oder Messe-Veranstalter,
Webdesign-Firmen oder Musikschulen waren dazu schon immer
verpflichtet. Das Problem: Viele Unternehmer wussten bisher gar
nichts von ihrer Anmelde- und Beitragspflicht. Aber schon die simple
Herstellung von Prospekten, die Gestaltung einer Web-Seite durch
einen selbstständigen Webdesigner, das Design von Briefbögen durch
einen selbstständigen Grafiker oder auch Auftritte von Musikern auf
Betriebsfesten oder in Gaststätten reichen aus, eine Abgabepflicht
auszulösen. "Die Folgen der Nichtanmeldung können drastisch sein",
weiß Richard Gladiator, Verlagsleiter beim Münsteraner Fachmedienhaus
LexisNexis. "Fünf Jahre Nachzahlung zur Künstlersozialversicherung
und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro können gerade für kleine
Unternehmen existenzbedrohend werden. Wurde die Meldepflicht sogar
bewusst nicht erfüllt, ist sogar eine darüber hinaus gehende
Nachberechnung möglich", so Gladiator weiter. Betroffen sind alle
Unternehmen, die als sogenannte Verwerter regelmäßig künstlerische
oder publizistische Werke oder Leistungen Dritter nutzen und daher
abgabepflichtig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
sind.

Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in Deutschland seit
1983 sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden zur Hälfte von den
Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine
Künstlersozialabgabe finanziert. An der Finanzierung der
Künstlersozialabgabe sind auch die Verwerter beteiligt. Unternehmer,
die die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in
Anspruch nehmen, haben die Künstlersozialabgabe zu entrichten.

LexisNexis Deutschland, das führende Medienhaus für Recht und
Wirtschaft, hat in der Broschüre "Neuregelung der
Künstlersozialabgabe" alle wichtigen Informationen zusammengestellt
und informiert aktuell und umfassend über die wichtigsten
Neuregelungen der Künstlersozialversicherung.

Abdruck honorarfrei- Belegexemplar erbeten

Bildmaterial ist unter www.lexisnexis.de/presse abrufbar. Weitere
Produktinformationen unter www.lexisnexis.de/ksa

LexisNexis Deutschland ist ein führendes Medienhaus für Recht und
Wirtschaft. Mit seinen deutschsprachigen Onlinediensten LexisNexis®
Wirtschaft und LexisNexis® Recht, dem ZAP Verlag, einem der führenden
deutschen juristischen Verlage, vielfältigen CD-Rom-Produkten, dem
Anwaltsuchportal anwalt24.de sowie Corporate Publishing erfüllt
LexisNexis alle Bedürfnisse der Informationsgesellschaft und liefert
maßgeschneiderte Wissenslösungen für Unternehmen, Redaktionen,
Anwaltskanzleien, Gerichte und die öffentliche Verwaltung. Die
Onlinedienste für Presse-, Wirtschafts- und Rechtsinformationen
bieten umfassende und schnelle Informationen zu allen relevanten
Recherchethemen mit über 5 Milliarden Dokumenten aus über 32.000
Quellen, darunter aktuelle Firmenprofile, Beteiligungsverhältnisse,
Marktstudien, Rechtsnormen, Urteile, Kommentare und umfassende
Pressespiegel auf einen Blick. Diese Informationen lassen sich auf
einer übersichtlichen, einfach zu bedienenden Benutzeroberfläche
einzeln oder verknüpft abrufen. Sitz von LexisNexis Deutschland ist
Münster. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland rund 300
Mitarbeiter.

Originaltext: Lexis-Nexis Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7925
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7925.rss2

Pressekontakt:
Sarfeld Communications
Strategische Kommunikation & Public Affairs
Theresienstr. 6
80333 München
Tel: +49 (0)89-9739 542-0
Fax: +49 (0)89-9739 542-77
E-Mail: office@sarfeld-communications.de


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