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Bundesnetzagentur erfüllt ihre postgesetzliche Pflicht unvollständig / Wichtigste Arbeitsbedingungen Arbeitszeit und Stundenlöhne wurden bisher nicht berücksichtigt

Geschrieben am 15-06-2007

Bonn (ots) - Die BNetzA vergibt die Lizenzen zur gewerbsmäßigen
Briefbeförderung in Deutschland. Nach dem Postgesetz hat sie eine
beantragte Lizenz zu verweigern, wenn der Antragsteller die
"wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich
sind" erheblich unterschreitet.

Die Behörde hat bisher nicht nur eine sehr eigenwillige Definition
der "üblichen Arbeitsbedingungen" angewendet, indem sie die
Arbeitsstandards der Mitarbeiter jenes Unternehmens komplett
ausblendet, das noch immer 90 Prozent Marktanteil hat.

Darüber hinaus hat Sie bis heute nicht einmal Informationen
darüber erhoben, welche Arbeitszeiten die Mitarbeiter bei den
Lizenznehmern leisten müssen und mit welchen Löhnen sie dafür bezahlt
werden. Inzwischen sind viele Fälle so schlechter Bezahlung bei
Lizenznehmern offenbar geworden, dass die Betroffenen auf zusätzliche
staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Notgedrungen hat die Behörde jetzt endlich eine eigene
Vollerhebung der Arbeitsbedingungen für die zweite Jahreshälfte
angekündigt. Frühere Aussagen der BNetzA, wonach sie die
Sozialstandards bei der Lizenzvergabe anwende und auch überprüfe,
erscheinen damit in einem zweifelhaften Licht.

Hintergrund:

Der BvDP vertritt die wirtschaftlichen und politischen Interessen
seiner Mitglieder. Sie repräsentieren über eine Million Mitarbeiter
und über 100 Mrd. Euro Umsatz weltweit. Er fordert seit langem die
Liberalisierung der europäischen Märkte im Gleichklang und setzt sich
für einen fairen Wettbewerb in offenen Postmärkten ein.

Originaltext: Bundesverband Deutscher Postdienstleister
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=13152
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_13152.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V.
Tobias Karsten
Adenauerallee 87
53113 Bonn
Tel.: 0228/91436-0
E-Mail: info@bvdp.de
Internet: www.bvdp.de


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