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Besuch mit Folgen - Was der "Medizinische Dienst" wissen will, der die Pflegebedürftigkeit prüft

Geschrieben am 15-06-2007

Baierbrunn (ots) - Wer für sich oder einen Angehörigen einen
Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt, bekommt
Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) - ein
Besuch mit Folgen. Denn dabei fällt die Vorentscheidung, ob und wie
viel Unterstützung es gibt. Die Pflegeexpertin Heike Nordmann von der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät im Apothekenmagazin
"Senioren Ratgeber", sich auf den Gutachter, der sich meist eine
Woche vorher anmeldet, gut vorzubereiten. Angehörige sollten am
besten ein bis zwei Wochen vorher ein Pflegetagebuch führen, in dem
sie alles festhalten, was sie für den Patienten leisten und wie lange
dies jeweils dauert. Die Gutachter stellen sehr konkrete Fragen, zum
Beispiel, ob sich der Kranke allein waschen kann, ohne Hilfe essen
oder auf die Toilette gehen kann. Bestehende Unterlagen von Ärzten,
Sozialleistungsträgern und Pflegdiensten sollten bereit liegen.
Patienten zeigten Besuchern oft ihre beste Seite, so Heike Nordmann,
und nicht ihre Hilfsbedürftigkeit. Deshalb sollten Angehörige den
Kranken nicht mit dem Gutachter allein lassen und für Auskünfte
bereitstehen. Besonders sei dies bei dementen Patienten wichtig. Wer
nicht mit der getroffenen Einstufung einverstanden ist, kann
innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 6/2007 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung an Kunden abgegeben.

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Originaltext: Wort und Bild - Senioren Ratgeber
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Pressekontakt:
Kontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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