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Bundesgerichtshof bestätigt Gaswirtschaft - BGW: Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Gaswirtschaft unbegründet

Geschrieben am 13-06-2007

Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision
zurückgewiesen, mit der die Billigkeit nach § 315 BGB von Gaspreisen
überprüft werden soll. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung
des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW).

Der Bundesgerichtshof macht in seinem Urteil deutlich, dass - wenn
überhaupt - nur die Gaspreiserhöhung Gegenstand einer richterlichen
Überprüfung sein kann, nicht aber der ursprüngliche Ausgangspreis.
Der BGH stellt fest, dass § 315 BGB in diesem konkreten Einzelfall
zwar anwendbar ist, da hier ein einseitiges gesetzliches
Preisanpassungsrecht nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vereinbart worden
war. Allerdings genüge zum Nachweis der Billigkeit der Beleg für
höhere Bezugskosten und der gewinnneutralen Kostenwälzung.

Das Urteil zeigt, dass die Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber
der deutschen Gaswirtschaft unbegründet sind.

Originaltext: Bundesverb. Gas- u. Wasserwirtschaft BGW
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52586
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52586.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft
Jan Ulland
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 280 41-551
Telefax: +49 (0)30 280 41-451
E-Mail: ulland@bgw.de
Internet: www.bgw.de


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