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Finanzinnovation für Lebenslanges Lernen: Zukunftskonten sichern betriebliche Weiterbildung

Geschrieben am 13-06-2007

Hamburg (ots) - Die betriebliche Weiterbildung lässt sich durch
"Zukunftskonten" dauerhaft und kostengünstig finanziell absichern.
Zukunftskonten sind eine neue Finanzierungslösung, die jetzt von den
beiden Hamburger Unternehmen Tenman und Nextpension entwickelt wurde.
Das Verfahren nutzt eine bislang unbeachtete Variante flexibler
Arbeitszeitsysteme, also geltendes Gesetz. "Arbeitgeber und
Arbeitnehmer können das Lebenslange Lernen damit ab sofort auf eine
für beide Seiten sehr profitable Grundlage stellen", erklärt Michael
Kurpeik, Geschäftsführer bei beiden Partnerunternehmen: "Das ist
unser Beitrag zum Ersten Deutschen Weiterbildungstag am 15. Juni".

Im Kern handelt es sich bei den Zukunftskonten um eine Form des
betrieblichen Zwecksparens, ähnlich wie Zeitkonten zum kurzfristigen
Ausgleich von Überstunden oder wie die langfristig angelegte
betriebliche Altersvorsorge. Zukunftskonten verwandeln Zeitguthaben
in zweckgebundenes verzinsliches Geldvermögen. Einzahlungen und
Ausgaben für Bildungsmaßnahmen sind jederzeit flexibel möglich. Diese
Variante betrieblicher Wertkonten ist von Tenman und Nextpension
jetzt erstmals vollständig und praxistauglich entwickelt worden. Sie
eignet sich für Verbands- oder Tariflösungen ebenso wie für
betriebsindividuelle Vereinbarungen.

Ein typisches mittelständisches Unternehmen könnte innerhalb von
zehn Jahren fünf- bis sechsstellige Beträge sparen, wenn Arbeitgeber
und Arbeitnehmer monatlich regelmäßig einen festen Betrag für die
Weiterbildung beiseite legen würden. Für die Arbeitnehmer reicht der
Nettowert von nur zwei Überstunden im Monat aus. Dafür wäre ihre
Weiterbildung auch bei steigenden Bildungskosten finanziell
gesichert. Zusätzlich erwächst auf dem persönlichen Zukunftskonto ein
Gewinn, der mit anderen Sparformen kaum erreicht werden könnte. Der
Staat unterstützt den Vermögensaufbau nämlich durch Steuerstundung
und den Aufschub von Sozialversicherungsbeiträgen. Weil berufliche
Fortbildungskosten steuerlich abziehbar sind, entfällt die
Steuerpflicht meist sogar endgültig. Wechselt der Arbeitnehmer
zwischenzeitlich den Job, lässt sich das Bildungsguthaben ohne
Verlust auf Zukunftskonten im neuen Betrieb übertragen oder - falls
dort nicht vorhanden - vorzeitig auszahlen. Für das Unternehmen
entsteht zusätzlich zu den Einsparungen ein millionschweres
Liquiditätspolster.

Originaltext: Tenman - Strategiepartner für Wissenswirtschaft, Finanzierung und Kommunikation
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66860
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66860.rss2

Pressekontakt:
Verantwortlich:
Michael Kurpeik, Nextpension GmbH, Tel.: 040 18033300
m.kurpeik@nextpension.de


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