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Europäisches Gericht bestätigt staatliches Glücksspielmonopol

Geschrieben am 30-05-2007

Stuttgart (ots) -

- EFTA-Gerichtshof: Staatliches Glücksspielmonopol in Norwegen
zulässig
- Ausländische Glücksspiellizenzen sind nicht ausreichend
- Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung
- Deutliche Signalwirkung auch für Deutschland

Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßt, dass die
europarechtliche Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen nochmals
bestätigt wurde. Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg hat in einem am
Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass das staatliche Monopol
in Norwegen mit dem Europarecht vereinbar ist. Dabei betonte das
Gericht, dass ausländische Glücksspielangebote und die Werbung dafür
unterbunden werden können, auch wenn diese Angebote in ihrem
Ursprungsland zugelassen sind.

Das Gericht hat damit die Klage eines britischen Buchmachers
abgewiesen, der seine Produkte auch in Norwegen vertreiben wollte.
Somit ist in Norwegen auch weiterhin ein staatliches Monopol bei
Sportwetten und Lotterien möglich. Im Urteil wird betont, dass die
Errichtung eines Glücksspielmonopols grundsätzlich geeignet sei, um
die Spielsuchtgefahren einzudämmen. Erst im März hatte das gleiche
Gericht bereits das norwegische Spielautomatenmonopol für
europarechtskonform erklärt.

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßte die
Entscheidung:

"Zum wiederholten Mal hat ein europäischer Gerichtshof
entschieden, dass staatliche Glücksspielmonopole zulässig sind",
betonte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-
Lotto GmbH Baden-Württemberg und derzeitiger Federführer des DLTB.
"Das Urteil hat eine starke Signalwirkung für Deutschland und den von
den Ländern beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar
2008 in Kraft treten soll. Entgegen den wiederholten Verlautbarungen
der kommerziellen Anbieter ist der neue Staatsvertrag sowohl mit dem
Grundgesetz als auch mit europäischem Recht vereinbar", sagte Dr.
Repnik.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag richtet das staatliche
Glücksspielmonopol in Deutschland strikt an den Zielen des
Spielerschutzes und der Suchtprävention aus.

"Das heutige Urteil ist eine weitere Niederlage für die
kommerzielle Glücksspielindustrie", so Repnik weiter.

Originaltext: DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63298
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63298.rss2

Pressekontakt:
Klaus Sattler
Telefon 0711-81000-110
E-Mail: presse@lotto-bw.de


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