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Daimler Chrysler verzichtet auf irreführende Werbung für neuen Diesel-Smart

Geschrieben am 30-05-2007

Stuttgart (ots) - Autokonzern unterwirft sich vor Landgericht
Stuttgart Forderung der Deutschen Umwelthilfe - Werbung mit angeblich
"extrem niedrigen
Emissionswerten" des neuen Diesel-Smart wird eingestellt - BUND
begrüßt Ergebnis des Landgerichts Stuttgart und fordert den Autobauer
gemeinsam mit der DUH auf, die "Feinstaub-Schleuder Smart nicht
auszuliefern, solange kein vollwirksamer Filter serienmäßig eingebaut
wird"

30. Mai 2007: Die Firma Smart wird für ihren neuen "smart for two
cdi" nicht mehr mit der falschen Behauptung werben, der Kleinstwagen
habe "extrem niedrige Emissionswerte". Das ist das Ergebnis der
heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, die die Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen den Autobauer angestrengt hatte. Bei
jeder Zuwiderhandlung droht der Daimler-Tochter eine Geldstrafe von
7.500 Euro.

Die Smart GmbH hatte für die neue Diesel-Variante des Stadtwagens,
die in diesen Tagen ausgeliefert werden soll, im Internet mit dem
Satz geworben: "Der bewährte 3-Zylinder-Common-Rail-Turbomotor mit
serienmäßigem Dieselpartikelfilter (offenes System) erzielt extrem
niedrige Emissionswerte". Die Aussage ist nachweislich falsch, weil
mittlerweile der weit überwiegende Teil aller neuen Diesel-Pkw in
Deutschland mit einem geregelten Dieselrußfilter ausgestattet ist.
Der Feinstaub-Ausstoß liegt in allen diesen Fällen um einen Faktor
zehn um ein vielfaches unter dem des Diesel-Smart, der lediglich mit
einem minderwirksamen Filter ("offenes System") ausgestattet ist. Der
Stadtwagen der Daimler-Tochter Smart stößt sogar erheblich mehr
Dieselruß aus als ein moderner Stadtomnibus mit geregeltem
Partikelfilter.

Mit dem Erfolg vor dem Landgericht Stuttgart setzte sich die DUH
nach einer schon länger andauernden, zähen Auseinandersetzung mit dem
Autokonzern durch. Die Vorsitzende des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg, Brigitte
Dahlbender, begrüßte das Ergebnis der Verhandlung als "Meilenstein
für die Gesundheit der Bevölkerung und mehr Umweltschutz". Die
Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher würden
gestärkt, da unbequeme Fakten "nun nicht mehr einfach mit flotten
Werbesprüchen in ihr Gegenteil verkehrt werden dürfen."

Die juristischen Vertreter des Daimler-Konzerns hatten eingelenkt,
nachdem das Gericht unmissverständlich klar gemacht hatte, dass es
andernfalls eine einstweilige Verfügung im Sinne der Umweltschützer
erlassen würde. Smart muss jetzt binnen vierzehn Tagen die
irreführende Werbung flächendeckend in ihrem Internet-Auftritt tilgen
und darf sie auch nicht mehr in neuen Werbebroschüren abdrucken.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wertet das erzielte Ergebnis
als "Sieg auf der ganzen Linie" gegen den Smart-Mutterkonzerns
Daimler. "Daimler-Chef Zetsche hat das von seinem Vorgänger gegebene
Versprechen gebrochen, den neuen Smart mit einem geregelten
Partikelfilter auszustatten. Der neue Diesel-Smart ist und bleibt der
´Dreckspatz von Mercedes´, er ist das einzige neue Mercedes-Modell
ohne geregeltem Rußpartikelfilter." Fakt bleibe, dass ausgerechnet
ein Stadtwagen die auf EU-Ebene bereits beschlossenen neuen
Grenzwerte um ein Mehrfaches verfehle. Die Einigung vor Gericht
bestätige nur "die schlichte Selbstverständlichkeit, dass die Firma
Smart nicht mit irreführenden Aussagen zu den Emissionswerten seiner
Fahrzeuge auf Kundenfang gehen darf." Der neue Diesel-Smart stoße mit
etwa 13 Milligramm Partikelmasse pro gefahrenem Kilometer (mg
PM10/km) erheblich mehr der gefährlichen Feinstaubpartikel aus als
die ab September 2009 verbindliche Euro 5-Abgasnorm mit 5 mg PM10/km
zulasse. Etwa 80 Prozent der in Deutschland neu ausgelieferten
Diesel-Pkw verfügten über vollwertige Partikelfilter, die die Euro
5-Norm schon heute einhalten. Aus diesem Grund müssen Smartkäufer
auch eine Strafsteuer von 1,20 Euro/100 ccm Hubraum zahlen.

BUND und DUH forderten den Autokonzern auf, die Auslieferung des
neuen Diesel-Smart solange zu stoppen und seinen Verkauf solange
einzustellen, bis er mindestens so sauber sei wie jeder moderne
Stadtbus mit geregeltem Partikelfilter.

Dahlbender kritisierte das mangelnde Engagement des Stuttgarter
Autobauers zur Bekämpfung des gesundheitsschädlichen Feinstaubes in
den Städten. "Es ist umwelt- und gesundheitspolitisch ein Skandal,
dass ausgerechnet das Stadtauto Smart, das vorrangig in den mit
Feinstaub ohnehin hoch belasteten Ballungszentren verkehren soll,
immer noch mit einem unzulänglichen Partikelminderungssystem
ausgestattet wird." Die Führungsspitze eines Weltkonzerns, der seinen
Sitz in der "Feinstaubhochburg" Stuttgart habe, sollte genügend
sensibilisiert sein, seine Autos mit den besten technischen
Vorkehrungen zur Reduzierung der Rußpartikel auszurüsten. Hier müsse
beim neuen Smart schnellstens nachgebessert werden. Wenn der Konzern
nicht einlenke, würden BUND-Mitglieder noch im Frühsommer damit
beginnen, potenzielle Smart-Kunden mit Protesten und "kreativen
Aktionen" über die besondere Russpartikelproblematik des "smart for
two cdi-Diesel" zu informieren.

DUH-Anwalt Remo Klinger erklärte nach der Einigung vor dem
Landgericht Stuttgart: "Das Verfahren bestätigt einmal mehr, dass die
Zeiten vorbei sind, in denen große und mächtige Unternehmen
ungestraft und ohne Imageschaden in aller Öffentlichkeit gegen
Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften verstoßen konnten."

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Dr. Brigitte Dahlbender, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND), Landesverband Baden-Württemberg, Vorsitzende, Paulinenstr.
47, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/620306-17,
E-Mail: presse.bawue@bund.net

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe, Bundesgeschäftsführer,
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell; Mobil: 0171/3649170, Fax.:
07732 9995 0, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030 88472 80, E-Mail: klinger@geulen.com


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