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Transparenz für den Patienten: Arzneimittel ohne Zuzahlung einfach zu finden unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung

Geschrieben am 25-05-2007

Berlin (ots) - Für verschreibungspflichtige Arzneimittel schreibt
der Gesetzgeber vor, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
10 Prozent des Abgabepreises zuzahlen müssen, das sind mindestens 5
und maximal 10 Euro pro verordnetem Mittel. Die Versicherten der
gesetzlichen Krankenkassen mussten im vergangenen Jahr rund 2
Milliarden Euro für diese Zuzahlungen aufbringen. Mittlerweile können
sich die Versicherten bei 9.902 Präparaten die gesetzliche Zuzahlung
sparen. Diese Regelung ist auf Vorschlag des BKK Bundesverbandes seit
dem 1. Juli 2006 in Kraft. Damit konnten die Patienten deutlich
entlastet werden. Bis zum Februar 2007 haben sie dadurch 78 Millionen
Euro einsparen können.

Damit sich die Patienten informieren können, ob ein bestimmtes
Medikament zuzahlungsfrei zu haben ist, bietet der BKK Bundesverband
seit Oktober 2006 eine bislang einzigartige Suchfunktion im Internet
an. Rund 80.000 Patienten nutzen monatlich diesen Service. Gerade bei
häufig verschriebenen Arzneimitteln wie beispielsweise
Cholesterinsenkern, Präparaten gegen Bluthochdruck oder
Magenübersäuerung können sie rasch prüfen, welche zuzahlungsbefreiten
Mittel es gibt.

Komfortable Suche nach zuzahlungsfreiem Medikament

Gibt man unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung in der
Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das
eingegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist
oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht
von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente
mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte
mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit
seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf
ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion
ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den
Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren
und damit bares Geld zu sparen.

Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist ein flexibles
Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen
Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die
Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert.
Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel,
für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden.
Umgekehrt können Preiserhöhungen der Hersteller dazu führen, dass für
Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die
gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen
Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben - vom
Pförtner und der Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und
kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene.
Seit der Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr
Menschen für die BKK entschieden. Über 14 Millionen Menschen,
einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 188
Betriebskrankenkassen versorgt.

Originaltext: BKK Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53946
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53946.rss2

Pressekontakt:
BKK Bundesverband
Ihre Ansprechpartnerin: Christine Richter
Telefon: 030 223 12 0
Fax: 030 223 12 129
E-mail: presse@bkk-bv.de
Internet:www.bkk.de


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