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ots.Audio: Rente bei Aufenthalt im Ausland

Geschrieben am 23-05-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Wer sein Leben lang in Deutschland hart gearbeitet hat, kann mit
gutem Gewissen seine Rente genießen. Manche Rentner erfüllen sich
nach ihrem Arbeitsleben einen Traum: Sie verlassen Deutschland und
ziehen dorthin, wo es ihnen gefällt - ins sonnige Spanien etwa, in
die Türkei oder in ein anderes schönes Land. Das ist in der Regel
kein Problem, denn die Renten von der Deutschen Rentenversicherung
werden grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Ob und in welcher Höhe
gezahlt wird, hängt aber auch davon ab, ob der Auslandsaufenthalt
vorübergehend oder dauerhaft ist, sagt Ulrich Theil,
stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Bund:

O-Ton 17 sec.
"Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland - zum Beispiel bei einem
längeren Besuch - wird ohne Einschränkungen weitergezahlt. Bei einer
dauerhaften Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland, kann der
Rentenanspruch oder die Höhe der Rente möglicherweise eingeschränkt
werden."

Je nachdem, wo man sich im Ausland aufhält, kann insbesondere eine
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein, wenn
der Rentner dauerhaft ins Ausland umzieht. Das ist der Fall, wenn
diese Rente nicht allein aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes
gezahlt wird, sondern auch wegen der mangelnden Arbeitsmöglichkeiten
auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Für die Höhe der Rente im Ausland
sind verschiedene Faktoren wichtig:

O-Ton: 22 sec.
"Die Höhe der Auslandsrente hängt grundsätzlich von den
Beitragszeiten, der Staatsangehörigkeit und eventuell auch von dem
Staat ab, in dem der Rentner sich aufhält. Deutsche, Angehörige der
EU-Staaten sowie Angehörige von Vertragsstaaten, erhalten ihre Rente
grundsätzlich ungekürzt ins Ausland gezahlt."

Es bestehen jedoch einige Ausnahmen, so der Rentenexperte: Liegen
der Rentenberechnung auch Zeiten nach dem Fremdrentengesetz wie zum
Beispiel Beschäftigungszeiten von Vertriebenen oder Spätaussiedlern
in den ehemaligen Ostblockstaaten, wie der UdSSR oder Polen zugrunde,
kann dies bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland zu einer
verminderten Rentenzahlung führen. Dies wird in jedem Einzelfall
individuell geprüft. Bei Ausländern, die nicht durch entsprechende
Abkommen einem deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind, wird
die Rente nur zu 70 Prozent ins Ausland überwiesen. Die Rentenzahlung
ins Ausland ist unkompliziert:

O-Ton 24 sec.
"Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein
eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auch auf ein eigenes
Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden.
Unabhängig davon, wohin die Altersbezüge überwiesen werden, einmal
jährlich prüft der Rentenversicherungsträger, ob der Empfänger noch
lebt und die Rente damit auch weiter gezahlt werden kann."

Eine Rente muss man immer beantragen. Wer sich schon im Ausland
aufhält, kann den Antrag auch dort stellen:

O-Ton 30 sec.
"Der Rentenantrag kann bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU
oder einem Vertragsstaat unter Hinweis auf die deutschen
Versicherungszeiten bei einem Rentenversicherungsträger des
Wohnstaates gestellt werden, auch dann wenn dort keine
Versicherungszeiten vorhanden sind. Dieser leitet den Antrag an den
zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der
Antrag kann aber selbstverständlich auch unmittelbar bei der
Deutschen Rentenversicherung gestellt werden."

Im vertragslosen Ausland sollte der Antrag bei einer deutschen
Auslandsvertretung, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem
Konsulat gestellt werden, da dort bestimmte Personenstandsdaten
gleich beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den
zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland weitergeleitet.

Versicherte sollten sich vor Wohnsitznahme im Ausland rechtzeitig
über die Auswirkungen auf ihre Rentenzahlung bei ihrem
Rentenversicherungsträger oder den bundesweiten wohnortnahen
Auskunfts- und Beratungsstellen informieren. Alle Adressen findet man
im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder erfährt sie
über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
unter 0800 1000 4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon:
+49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail:
gabriele.chlopczik@drv- bund.de


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