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WAZ: Die Gaststättentarife in NRW: Wenn Arbeitgeber Mindestlöhne wollen - Leitartikel von Stefan Schulte

Geschrieben am 03-05-2007

Essen (ots) - Nicht wenige dürften sich gestern gewundert haben.
Da reden wir monatelang in scharfen Schwarz-Weiß-Kontrasten über
Mindestlöhne, und dann führt ein CDU-Landesminister einfach einen
ein. Eine Fehlinterpretation, die einiger Erläuterungen bedarf. Die
nebenbei aber wunderschön aufzeigt, dass die ideologiegeschwängerten
Politiker und Funktionäre beim Thema Mindestlohn an der echten
Arbeitswelt trefflich vorbeidiskutieren.

Vorweg: Was Karl-Josef Laumann für die 180 000 Beschäftigten in
den Hotels und Gaststätten des Landes verkündet hat, ist kein
gesetzlicher Mindestlohn, wie es ihn etwa auf dem Bau gibt. In jedem
Tarifbezirk können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre ausgehandelten
Löhne für allgemeingültig erklären, wenn die Landesregierung
zustimmt. Das ist gestern geschehen. Faktisch wirkt der Tarif dann
wie ein Mindestlohn, doch der Staat hat ihn nicht festgelegt, sondern
billigt nur den Wunsch der Sozialpartner. Arbeitgeber, die weniger
bezahlen, riskieren künftig Bußgelder.

Seit Jahrzehnten gibt es solche "allgemeinverbindlichen
Tarifverträge", etwa für Wachleute in NRW oder Friseure in Sachsen.
Wohlgemerkt: Sie regeln nur, dass die niedrigsten Tarife nicht noch
weiter unterschritten werden dürfen. Den Friseuren in Sachsen etwa
sichert der Tarif gerade mal einen Stundenlohn von 3,06 Euro. Und
doch widerlegen diese Beispiele den Allgemeinplatz, Arbeitgeber seien
die natürlichen Feinde von Mindestlöhnen. Viele haben den mit
Dumpinglöhnen ausgefochtenen Preiswettbewerb sogar ziemlich satt.
Deshalb wollte der Bau Mindestlöhne, deshalb will sie nun die
Zeitarbeitsbranche.

Für die Gewerkschaften manifestiert sich in diesen regionalen
Mindestlöhnen ihre ganze Zerrissenheit. Da ist der DGB, der 7,50 Euro
für alle fordert. Demgegenüber stehen die Einzelgewerkschaften, die
in manchen Branchen und einzelnen Regionen Löhne ausgehandelt und
vertreten haben, die der DGB-Boss nun sittenwidrig nennt. Dazu
gehören auch die 5,32 Euro, die auf Wunsch der Gewerkschaft NGG und
Arbeitgebern nun in allen NRW-Gaststätten und Hotels gezahlt werden
müssen.

Nicht wenige Gewerkschafter teilen deshalb das stärkste Argument
gegen einen flächendeckenden Mindestlohn: Sie würden als Tarifpartner
zum Teil überflüssig. Doch auch umgekehrt gilt: Wer sagt, Löhne zu
bestimmen sei Sache der Tarifpartner und nicht des Staates, liefert
das beste Argument dafür, die Abschlüsse in den Branchen dann auch
für allgemeingültig zu erklären.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

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Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: (0201) 804-0
zentralredaktion@waz.de


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