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LKW-Maut: Mindestaufladebetrag bei GO-Boxen von EUR 45,00 auf EUR 75,00 angehoben

Geschrieben am 30-04-2007

Änderung der Mautordnung ab 1. Mai 2007

Wien (ots) - Die Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 t. kann in
Österreich auf einfache und bequeme Weise durch Abbuchung von einem
elektronischen Fahrzeuggerät, der sogenannten GO-Box, bezahlt werden.
Es existieren zwei unterschiedliche Bezahlungsarten: Das Pre Pay und
das Post Pay Verfahren. Beim Post Pay Verfahren erhält der
Fahrzeughalter regelmäßig im Nachhinein eine Abrechung über die zu
bezahlende Maut. Beim Pre Pay Modus wird vor Fahrtantritt ein
Guthaben auf die GO-Box aufgebucht, vergleichbar mit einem
Wertkarten-Handy. Diese Zahlungsvariante kann bar oder mittels
Maestro-, Kredit- oder Tankkarte durchgeführt werden. Die GO-Box wird
um EUR 5.- ausgegeben.

Durch eine Änderung der Mautordnung wird ab morgen der
Mindestaufladebetrag für ein Mautguthaben von bisher EUR 45,00 auf
EUR 75,00 angehoben. Der maximale Aufladebetrag bleibt mit EUR 500,00
weiterhin gleich.

"Wir erwarten uns von dieser Maßnahme den Vorteil, dass unsere
Kunden vermehrt die GO-Boxen retournieren, um die darauf verbliebenen
höheren Mautbeträge zurückgezahlt zu erhalten", erläutert Klaus
Schierhackl, Geschäftsführer der ASFINAG Maut Service GmbH. "Der
höhere Grad an zurückgegebenen GO-Boxen führt durch das
Geräterecycling auch zu merklich geringeren Kosten für die ASFINAG."

"Seitens ASFINAG wurde eine Analyse über die Entwicklung der Pre
Pay Restguthaben durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass jene Guthaben,
welche auf den Boxen verbleiben und nicht mehr aufgelöst werden, die
Anschaffungskosten der GO-Boxen nur zu 58 % decken. Die
Anschaffungskosten der nicht retournierten Geräte belaufen sich auf
etwa 3 Mio. EUR. Derzeit ist davon auszugehen, dass diese GO-Boxen
seitens der Kunden nicht mehr aufgelöst und daher auch die GO-Boxen
nicht mehr retourniert werden,"so Klaus Schierhackl.

Darüber hinaus führte die Überlegung zu dieser Änderung dazu, dass
die Mautkosten bei Fahrten durch Österreich in der Regel nicht höher
sind als der derzeit geltende Mindestaufladebetrag. Zudem wird gerade
im Hinblick auf die Wenigfahrer der Abwicklungsaufwand vermindert, da
Wenigfahrer in der Regel häufig keinen genauen Überblick über die
tatsächlich anfallenden Mautwerte haben ("Habe ich genügend
Mautguthaben auf der GO-Box aufgeladen oder nicht?"). Die Vorteile
der höheren Mindestaufladebeträge dürften somit einen eventuellen
Entgang an Zinsen beim Kunden merklich überwiegen.

Rückfragehinweis:

ASFINAG
Mag. Marc Zimmermann
Leiter Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel: +43 (0) 50108-10831
Fax: +43 (0) 50108-10832
Mobil: +43 664 320 59 60
mailto:marc.zimmermann@asfinag.at

Originaltext: ASFINAG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51960
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51960.rss2


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