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ots.Audio: Gut versichert im Ruhestand - Krankenversicherung der Rentner / aktuell: KVdR und Gesundheitsreform

Geschrieben am 30-04-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Als Arbeitnehmer macht man sich in der Regel wenig Gedanken über
die Krankenversicherung. Die meisten Menschen sind Mitglied in der
gesetzlichen Krankenkasse, bei der Arbeitnehmer und Arbeitgeber je
die Hälfte der Beiträge zahlen. Auch als Rentner ist man weiterhin
kranken- und pflegeversichert, und zwar in der Krankenversicherung
der Rentner, die von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt
wird. Für Neurentner ändert sich grundsätzlich nichts. Sie sind in
der Regel weiter bei ihrer Krankenkasse versichert, an die sie bisher
die Beiträge gezahlt haben, sagt Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

O-Ton, 30 sec.
"Anstelle des Arbeitgebers behält nun die Rentenversicherung die
Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung von der
Rente ein und führt diese dann an die Krankenkasse ab. Am
Krankenversicherungsbeitrag beteiligen sich die
Rentenversicherungsträger zur Hälfte. Den Beitrag zur
Pflegeversicherung muss der Rentner hingegen allein tragen. Hier ist
zu beachten, dass kinderlose Rentner einen erhöhten Beitrag zur
Pflegeversicherung zahlen müssen."

Neurentner, die freiwillig oder privat krankenversichert sind,
können neben ihrer Rente einen Zuschuss zum
Krankenversicherungsbeitrag erhalten. Dieser muss allerdings
beantragt werden:

O-Ton, 23 sec.
"In diesem Fall zahlt der Neurentner wie bisher die Beiträge selbst
an seine Krankenversicherung. Die Rente erhält er im Gegenzug dann
voll ausgezahlt. Ob nun privat oder gesetzlich krankenversichert, die
Rentner haben in jedem Fall Anspruch auf die Leistungen der
Krankenversicherung, den sie auch schon vor der Rente hatten."

Seit dem 1. April ist die erste Stufe der Gesundheitsreform in
Kraft, die unter anderem eine Krankenversicherungspflicht für alle
Bürger vorsieht. Die Gesundheitsreform ändert an dem bisherigen
Verfahren nichts. Aber auch der Neurentner kann die veränderten
Leistungen der jeweiligen Krankenkasse in Anspruch nehmen.

O-Ton, 25 sec.
"Für Neurentner, die bisher weder in der gesetzlichen
Krankenversicherung noch privat versichert waren, tritt jetzt auch
Krankenversicherungspflicht ein. D. h., Sie müssen sich in einem der
genannten Zweige versichern lassen und selbstverständlich auch
Beiträge zahlen. In welchem Zweig der Krankenversicherung der
Neurentner zu versichern ist, klären die gesetzlichen Krankenkassen."

Weitergehend informieren kann man sich auch im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de. oder am kostenlosen
Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000
4800.

Eine umfassende und unabhängige Beratung bietet die Deutsche
Rentenversicherung auch in ihren bundesweiten wohnortnahen Auskunfts-
und Beratungsstellen an. Alle Adressen findet man auf der
Internetseite oder erfährt sie über das Service-Telefon.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Ralf Purchess, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49
30-86527237, Fax: +49 30-86527379, E-mail:
ralf.purchess@drv-bund-presse


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