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Neue Website zu Vogelvorkommen informiert Luftfahrt

Geschrieben am 20-04-2007

Bonn/Friedrichshafen (ots) -

- www.aba.bfn.de ergänzt Darstellungen in den Luftfahrerkarten
- BfN-Empfehlung: gesetzliche Mindestflughöhen sind dringend
einzuhalten

Unter der Internetadresse www.aba.bfn.de sind Darstellungen von
Vogelvorkommen mit besonderer Relevanz für die Luftfahrt (ABAs -
Aircraft relevant Bird Areas) zu finden. In den Luftfahrerkarten der
Deutschen Flugsicherung (ICAO-Karten) sind seit 2007 Gebiete mit
hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete
mit "besonders störsensiblen" (Großvogel-)Arten aufgenommen. Eine
neue Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gibt zu den
bundesweit 230 Gebieten und den relevanten Vogelarten vielfältige
Hintergrundinformationen.

Die neue Kennzeichnung der Gebiete zeigt den Pilotinnen und
Piloten die genaue Ausdehnung des Bereichs und gibt Aufschluss, in
welchem Zeitraum mit dem besonderen Vogelaufkommen zu rechnen ist.
Einige Gebiete sind ganzjährig betroffen, andere nur während der
Brut- oder Zugzeit. Störungen während der Brutzeit können dazu
führen, dass die Elterntiere das Nest verlassen und das Gelege dann
ungeschützt Feinden ausgeliefert ist oder so auskühlt, dass der
Nachwuchs im Ei stirbt. Zugvögel brauchen ungestörte Rastplätze um
Nahrungsreserven aufzunehmen. Der Weiterflug kann durch Störungen
gefährdet werden. Einige der Gebiete beherbergen zur Vogelzugzeit
mehr als 100.000 Wildgänse (Bislicher Insel, Nordrhein-Westfalen oder
Gülper See in Brandenburg) oder 70.000 Kraniche (Linumer Teiche,
Brandenburg) die dort oft räumlich konzentriert rasten. Im Wattenmeer
rasten sogar mehrere Millionen Wat- und Wasservögel. Auswahl und
Ausdehnung der Flächen wurde von der Arbeitsgruppe "Luftfahrt und
Naturschutz" vorgenommen. In dieser Gruppe arbeiten unter
Federführung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Deutschen
Aero Clubs (DAeC), Spezialisten aus Luftfahrtverbänden, der
Bundeswehr/Luftwaffe, des Deutschen Ausschusses zur Verhütung von
Vogelschlägen (DAVVL) mit den Vertretern des Natur- und Artenschutzes
(BfN, Länderbehörden, Vogelschutzwarten) zusammen.

Empfehlung: Gesetzliche Mindestflughöhe einhalten oder umfliegen
Untersuchungen haben ergeben, dass in der gesetzlichen
Mindestflughöhe bei Überlandflügen (für motorisierte Luftfahrzeuge)
von 600 Metern über Grund die ABAs in der Regel gefahrlos für Mensch
und Tier überflogen werden können. Die gesetzliche Mindestflughöhe
schützt somit auch außerhalb der ABAs störungsempfindliche Vogelarten
und beugt Unfällen durch Vogelschlag vor - ausschließen kann man sie
nicht. Mit den ABAs sind keine unmittelbaren rechtlichen Vorgaben
oder Einschränkungen verknüpft. Vielmehr sollen die Markierungen und
Hinweise den Piloten ermöglichen, Risiken leichter zu erkennen und
Störungen zu vermeiden. Daher wird ausdrücklich empfohlen, diese
gesetzliche Mindestflughöhe einzuhalten. Sollte dies aus
luftrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich
sein, sollte das Gebiet umflogen werden. Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) und die Deutsche
Flugsicherung (DFS) unterstützen das Projekt.

Hinweis:

Auf der Luftsportmesse AERO vom 19. bis 22.4. in Friedrichshafen
werden am Samstag, den 21.4.2007 um 10:00 Uhr im Pressezentrum der
Messe Friedrichshafen in einem Pressegespräch die Karten vorgestellt.

Für Fragen und Informationen steht im Bundesamt für Naturschutz
Michael Pütsch, Tel.: 0228/8491 1742, E-Mail: michael.puetsch@bfn.de
gerne zur Verfügung.

Kontakt DAeC: Tel.: 0531/23540-29, E-Mail: info@daec.de

Originaltext: BfN Bundesamt für Naturschutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43341
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43341.rss2

Pressekontakt:
Franz-August Emde
Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon: 0228-84914444
E-Mail: presse@bfn.de


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