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Gesetzliche Unfallversicherung für Dienstleister: VBG-Beitrag bleibt stabil

Geschrieben am 05-04-2006

Hamburg (ots) - Die gesetzliche Unfallversicherung für Banken,
Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen und weitere Dienstleister,
VBG, hat eine positive Nachricht: Der Beitragssatz bleibt stabil. Die
Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten in den nächsten Tagen ihre
Beitragsrechnungen für 2005. Die VBG hilft verunfallten Arbeitnehmern
umfassend und bringt sie schnell wieder ins Arbeitsleben. "Wir
arbeiten seit Jahren erfolgreich mit den Mitgliedsunternehmen daran,
den Beitrag so gering wie möglich zu halten, durch Prävention von
Arbeitsunfällen und die Investition in kostensparende Methoden",
erklärt Jürgen Waßmann, Vorsitzender des Vorstands der VBG.

Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig
Versicherte beträgt unverändert 4,30 Euro. Der VBG-Beitrag für einen
Anteil an den Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet konnte sogar um
1,6 Cent je 1000 Euro Entgeltsumme gesenkt werden auf ca. 0,29 Euro.

Die VBG bietet seit 2005 eine freiwillige Unfallversicherung für
gewählte Ehrenamtsträger an. Der Vorstand der VBG hat beschlossen,
dass der Beitrag 2006 weiterhin bei 2,73 Euro je freiwillig
versichertem Ehrenamtsträger liegt.

Fremdumlagen

Der Beitragsbescheid der VBG enthält neben dem reinen BG-Beitrag
die Beitragsrechnung für zwei Fremdumlagen: das Insolvenzgeld und den
Lastenausgleich. Als Einzugsstelle für die Bundesagentur für Arbeit
muss die VBG auch in diesem Jahr einen Anteil zur
Insolvenzgeld-Umlage bei den Unternehmen geltend machen. Der
Beitragssatz für das Insolvenzgeld sinkt erfreulicherweise auf rund
1,62 Euro (Vorjahr: rund 1,85 Euro) je 1000 Euro Entgeltsumme.

Die unterschiedlichen Lasten der Berufsgenossenschaften werden
nach einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Umlageschlüssel ausgeglichen.
Der Lastenausgleich wurde im vergangenen Jahr neu geregelt, weil u.a.
die Baubranche und der Bergbau stark belastet sind. Der Beitragssatz
für den Lastenausgleich musste daher auf rund 1,27 Euro (2004: 1,04
Euro) je 1000 Euro Entgeltsumme angehoben werden.

Neues Design, weniger Papier: Kosteneinsparung

Der Beitragsbescheid, den die VBG-Mitgliedsunternehmen wie gewohnt
per Post erhalten, enthält nun die wichtigsten Informationen in Kürze
auf der Rückseite. So spart die VBG Kosten, ganz im Sinne der
Mitglieder. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen
des Beitragsbescheides stehen auf der VBG-Website zur Verfügung.


Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie versichert
etwa 26 Millionen Personen: Arbeitnehmer, freiwillig versicherte
Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden,
Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich
Engagierte. Zu den knapp 540.000 Mitgliedsunternehmen zählen
Dienstleistungsunternehmen, wie z.B. Banken und Versicherungen,
Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche
sowie Sportvereine.

Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de


Originaltext: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=16868
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_16868.rss2

Pressekontakt:
VBG
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
22281 Hamburg
Tel.: 040 5146-2525
Fax: 040 5146-2255
daniela.dalhoff@vbg.de


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