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Krankheit schützt vor Strafe nicht - Diabetiker müssen als Verkehrsteilnehmer die Gefahr von Unterzucker kennen

Geschrieben am 17-04-2007

Baierbrunn (ots) - Ärzte müssen Typ-2-Diabetiker darüber
aufklären, unter welchen Umständen sie durch die Therapie einen
Unterzucker erleiden können und dadurch im Straßenverkehr
fahruntüchtig werden. Für den Patienten kann es strafrechtliche
Folgen haben, wenn er dies nicht berücksichtigt, warnt die "Apotheken
Umschau". "Wer bei bekanntem Risiko wegen Unterzuckerung jemanden
verletzt, macht sich strafbar", erklärt der Berliner Fachanwalt
Professor Christian Dierks. Dasselbe gilt für Ärzte, die ihre
Patienten nicht auf diese Gefahr hinweisen.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei

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Kontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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