| | | Geschrieben am 31-03-2007 Die Qualität einer Bibelübersetzung hängt an der Treue zum Text ./. Stellungnahme des Rates der EKD zur "Bibel in gerechter Sprache"
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 Hannover (ots) - Der Rat nimmt die derzeit stattfindende kritische
 Diskussion über die "Bibel in gerechter Sprache" zum Anlass, auf
 folgende Gesichtspunkte hinzuweisen:
 
 1. Er erinnert an seine "Empfehlungen zur Stellung und zum
 Gebrauch der Lutherübersetzung", die unter dem Titel "Die eine Bibel
 und die Vielfalt der Bibelübersetzungen" am 30. Juni 2001
 veröffentlicht wurden. Danach haben die Evangelische Kirche in
 Deutschland und ihre Gliedkirchen für den liturgischen Gebrauch die
 Lutherbibel empfohlen. Die Lutherbibel in der Fassung von 1984 ist -
 so heißt es in den Empfehlungen - "der maßgebliche Bibeltext der
 Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Gliedkirchen für
 Gottesdienst, Unterricht und Seelsorge".
 
 2. Der Rat sieht in der "Bibel in gerechter Sprache" eine
 ergänzende Bibelausgabe. Auch für sie gilt, was die "Empfehlungen"
 von 2001 so ausgedrückt haben:
 
 "Die Vielfalt der vorhandenen Bibelübersetzungen stellt einen
 großen Reichtum dar. Er ergänzt die Lutherbibel und erschließt dem
 Wort der Heiligen Schrift den Weg zu einer Hörer- und Leserschaft,
 die durch nur eine einzige Bibelübersetzung nicht in dieser Weise
 erreichbar wäre."
 
 Der Rat achtet die Kraft und die Leidenschaft, mit der das
 Vorhaben einer "Bibel in gerechter Sprache" begonnen und in einem
 jahrelangen Prozess vorangebracht wurde. Er bedauert jedoch, dass
 diese Anstrengung durch die der Übersetzung zugrundeliegenden
 problematischen Grundsätze und Kriterien fehlgeleitet und so weithin
 um ihre Früchte gebracht wurde. In Übereinstimmung mit dem Beschluss
 der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche
 Deutschlands (VELKD) vom 6. März 2007 stellt der Rat fest: Die "Bibel
 in gerechter Sprache" eignet sich nach ihrem Charakter und ihrer
 sprachlichen Gestalt generell nicht für die Verwendung im
 Gottesdienst.
 
 Die Kritik an der "Bibel in gerechter Sprache" ist keine Absage an
 Bemühungen, in der Auslegung der Bibel den theologischen Einsichten
 zum Verhältnis von Israel und Kirche Rechnung zu tragen, die
 Bedeutung von Frauen in den biblischen Texten stärker sichtbar werden
 zu lassen und für die Gebetssprache die biblische Vielfalt von
 Gottesanreden und Gottesbildern fruchtbar zu machen.
 
 3. Das entscheidende Qualitätskriterium jeder Übersetzung ist -
 zusammen mit der Verstehbarkeit für die Leserinnen und Leser - die
 Treue zum Ausgangstext. Im Blick auf die "Bibel in gerechter Sprache"
 erhebt der Rat in dieser Hinsicht insbesondere folgende Bedenken :
 
 a) Das Konzept der "Bibel in gerechter Sprache" wird mit dem
 Hinweis begründet, jede Übersetzung sei unweigerlich immer auch
 Interpretation. Dieser Hinweis vermag das bei ihrer Erarbeitung
 praktizierte Vorgehen jedoch nicht zu rechtfertigen. Denn er bezieht
 sich nicht auf jedwede Interpretation. Gemeint ist vielmehr diejenige
 Interpretation, die den Sinn dessen, was dasteht, klärt und
 verdeutlicht. Nicht gemeint ist dagegen eine Interpretation, die in
 den zu übersetzenden Text etwas hineinträgt, was einem Übersetzer
 oder einer Übersetzerin aufgrund ihrer eigenen Vorstellungen als
 wünschenswert erscheint.
 
 b) Das Konzept einer "gerechten Sprache" oder eines "gerechten
 Sprachgebrauchs" ist unklar. Es ist nicht deutlich, warum es gerade
 mit den drei ausgewählten Kriterien der "geschlechtergerechten
 Sprache", der "Gerechtigkeit im Hinblick auf den christlich-jüdischen
 Dialog" und der "sozialen Gerechtigkeit" gelingen soll, "dem
 biblischen Grundthema Gerechtigkeit in besonderer Weise zu
 entsprechen". Als Übersetzungskriterien bekommen diese Gesichtspunkte
 den Charakter von vorgefassten Meinungen, die in den Text
 hineingetragen werden. Dem Verständnis des biblischen Textes wird auf
 diese Weise gerade nicht gedient.
 
 c) Wenn man im Zusammenhang mit der Aufgabe einer Übersetzung von
 Gerechtigkeit sprechen will, dann in dem Sinne, dass eine Übersetzung
 dem zu übersetzenden Text gerecht werden muss. Nicht zuletzt darum
 geht es beim reformatorischen Schriftprinzip. Es ist auf die Formel
 gebracht worden: sola scriptura, "die Schrift allein". Die Bibel ist
 nach reformatorischem Verständnis kritisches Gegenüber und Korrektiv
 allen kirchlichen Handelns und theologischen Redens. Diese Funktion
 aber kann sie nur erfüllen, wenn ihr Inhalt und ihre Aussageabsicht
 durch eine Übersetzung sachgemäß und unverfälscht zur Sprache
 gebracht werden.
 
 d) Der Umgang mit den Namen und Bezeichnungen Gottes in der "Bibel
 in gerechter Sprache" erschwert, dass zwischen den glaubenden und
 betenden Menschen und Gott eine persönliche Beziehung entstehen kann.
 Bei der Wiedergabe und damit dem Verständnis der Hoheitstitel Jesu
 (insbesondere im Falle von "Herr", "Menschensohn" und "Christus")
 werden zentrale Inhalte des Bekenntnisses zu Jesus Christus als
 unserem Heiland und Erlöser in Frage gestellt.
 
 e) Texttreue bei der Übersetzung der Bibel ist auch die
 Voraussetzung dafür, dass die Glieder der christlichen Gemeinde in
 Fragen der Auslegung der Bibel selbst urteilsfähig sein können. Jede
 Auslegung der Bibel bedarf der kritischen Überprüfung am biblischen
 Text selbst. Eine Übersetzung soll genau dies ermöglichen, nicht aber
 an die Stelle der Auslegung treten.
 
 Hannover, 30. März 2007
 
 Für die Richtigkeit
 Hannover/Berlin, 31. März 2007
 Pressestelle der EKD
 Christof Vetter
 
 Originaltext:         EKD Evangelische Kirche in Deutschland
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2
 
 Pressekontakt:
 Evangelische Kirche in Deutschland
 Hans-Christof Vetter
 Herrenhäuser Strasse 12
 D-30419 Hannover
 Telefon: 0511 - 2796 - 269
 E-Mail: christof.vetter@ekd.de
 
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