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Nachgerüstete Rußfilter auch mit Biodiesel / Über 2 Millionen Pkw können auch weiterhin mit Biodiesel fahren

Geschrieben am 29-03-2007

Berlin (ots) - Nachdem die Bundesregierung die Gesetze für die
Steuerförderung nachgerüsteter Diesel-Altfahrzeuge mit Rußfiltern auf
den Weg gebracht hat, dürfte es einen regelrechten Ansturm auf
Nachrüst-Partikelfilter geben. Die Förderung mit einmalig 330 Euro
für die Nachrüstung, die rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009
gilt, können auch Biodieselfahrer nutzen. Im Gegensatz zu den meisten
serienmäßig eingebauten Rußfiltern können die gängigen
Nachrüstpartikelfilter auch mit Biodiesel betrieben werden. Darauf
weisen die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V.
(UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V.
(VDB) hin.

Die führenden Hersteller von Nachrüstpartikelfiltern, HJS
Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG und Twin-Tec AG, haben ihre Rußfilter
für den Betrieb mit Biodiesel freigegeben. Voraussetzung ist der
Einsatz von normgerechtem Biodiesel nach DIN EN 14214. Es ist für den
Betrieb mit Biodiesel also entscheidend, ob das Fahrzeug für
Biodiesel freigegeben ist. Das trifft auf derzeit mehr als 2
Millionen Pkw in Deutschland zu. Einer Nachrüstung und damit dem
Weiterbetrieb mit Biodiesel steht damit nichts im Wege. Die UFOP hat
in der jüngsten Zeit mehrfach Anfragen erhalten, nach denen
Werkstätten oder Fahrzeughändler informiert hätten, dass nach dem
Einbau eines Nachrüstfilters ein Weiterbetrieb mit Biodiesel nicht
möglich sei. Diese Aussage ist nicht nur technisch, sondern auch
rechtlich unkorrekt. Der ADAC hat dazu festgestellt, dass bei
Vorliegen einer Betriebserlaubnis für einen Nachrüst-Partikelfilter,
grundsätzlich sichergestellt sei, dass alle technischen und
zulassungsrechtlichen Anforderungen eingehalten würden. Der Einbau
eines für das jeweilige Fahrzeugmodell genehmigten
Nachrüst-Partikelfilters berühre bestehende Gewährleistungs- oder
Garantieansprüche gegen den Fahrzeughersteller nicht. Die Europäische
Kommission und das Bundeskartellamt hätten klargestellt, dass anders
lautende Garantiebedingungen von Fahrzeugherstellern mit der
aktuellen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung nicht vereinbar seien.

Auf der Internetseite der UFOP (www.ufop.de) sind weitere
Informationen zum Thema Nachrüstung sowie eine Übersicht der
Fahrzeugmodelle, die für eine Nachrüstung mit einem Partikelfilter in
Frage kommen, aufgeführt.

Originaltext: UFOP e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15598
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15598.rss2

Pressekontakt:
UFOP e. V.
c/o WPR COMMUNICATION
Norbert Breuer
Saarbrücker Straße 36
10405 Berlin
Tel.: 030/440388-0
Fax: 030/440388-20
E-Mail: ufop@wpr-communication.de


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