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Reisegepäck-Versicherung überflüssig? / Jeder vierte Urlauber wird bestohlen. Doch wer zahlt den Schaden?

Geschrieben am 27-03-2007

München (ots) - Urlauber werden häufiger mit Diebstahl oder
Gepäckverlust konfrontiert, als viele glauben. Das beweist die in
Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg durchgeführte
repräsentative Studie "ELVIA Sicherheitsbarometer 2006". Jeder Vierte
der Befragten wurde im Urlaub schon einmal bestohlen. Und drei von
zehn Reisenden warteten am Gepäckband vergeblich auf ihren Koffer
oder bekamen ihn beschädigt zurück. Allein bei der ELVIA
Reisegepäck-Versicherung entfallen mehr als 80 Prozent aller
Schadenzahlungen auf gestohlenes oder beschädigtes Gepäck.

Koffer weg oder kaputt - wer leistet Ersatz?

Teure Jeans, schicke Oberteile, spezielle Sportbekleidung, Schuhe
und das exquisite Lieblingsparfüm - all das lässt den Wert eines
Koffers schnell auf einige Hundert oder Tausende Euro ansteigen. Ist
der Koffer dann weg oder beschädigt, stellt sich die Frage, wer nun
für den Schaden aufkommt. Grundsätzlich kommen drei Möglichkeiten in
Betracht: das Beförderungsunternehmen, die Hausratversicherung oder
die Reisegepäck-Versicherung.

Gerade beim Vergleich Hausrat- und Reisegepäck-Versicherung gilt
es, die Versicherungsbedingungen genau zu vergleichen. Denn die
Hausratversicherung unterliegt auf Reisen starken Einschränkungen und
bietet daher nur lückenhaften Schutz. Da die Hausratversicherung
lediglich Raub und Einbruchdiebstahl abdeckt, stehen Urlauber ohne
spezielle Reisegepäck-Versicherung im Schadenfall häufig im Regen.

"Raub und Einbruch - also Schäden mit Gewaltanwendung machten im
vergangenen Jahr nicht einmal zehn Prozent der Schadenzahlungen bei
uns aus. Dagegen entfielen mehr als 60 Prozent aller Zahlungen auf
einfachen Diebstahl oder den Verlust bzw. die Beschädigung von Gepäck
während des Transports," weiß Klaus Weege, Gruppenleiter Reisegepäck
bei ELVIA. "Eine Reisegepäck-Versicherung bietet speziellen
Reiseschutz gegen diese typischen Reiserisiken und deckt diese ab -
egal wie das Gepäck gestohlen oder beschädigt wurde." Das heißt in
der Praxis, dass eine Reisegepäck-Versicherung auch bei Trick- oder
Taschendiebstahl leistet. Die Regulierung der Schadenfälle erfolgt
laut Weege bei ELVIA schnell und zuverlässig: "Im Durchschnitt der
Jahre 2000 bis 2005 haben wir rund 90 Prozent der gemeldeten Schäden
bezahlt."

Darüber hinaus sind die Entschädigungssummen bei der
Hausratversicherung begrenzt. Meist werden bis maximal zehn Prozent
der Versicherungssumme unter Berücksichtigung von
Höchstentschädigungsgrenzen angeboten. Die Reisegepäck-Versicherung
kann individuell entsprechend des Gepäckwertes abgeschlossen werden
und reguliert somit im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Was viele nicht wissen: Manche Hausratversicherungen bieten nur
einen europaweiten Schutz. Das gilt besonders für ältere Verträge und
solche aus DDR-Zeiten, die nicht umgestellt wurden. Damit wären nicht
einmal Reisen auf die Kanarischen Inseln versichert. Vorsicht auch
auf Autoreisen: Im PKW ist Gepäck über die Hausratversicherung nur
versichert, wenn der Wagen in einer abgeschlossenen Einzelgarage
stand. In einer öffentlichen Hotelgarage besteht somit kein Schutz.
Reisegepäck-Versicherer leisten dagegen während der gesamten Reise.
Lediglich nachts darf kein Gepäck im Fahrzeug zurück gelassen werden.

Wer im Urlaub in Sachen Reisegepäck auf Nummer Sicher gehen will,
sollte daher seinen Versicherungsstatus überprüfen.

Wie haftet die Fluggesellschaft?

Für Gepäck, das beim Flug verloren geht oder beschädigt wird, muss
zunächst das Beförderungsunternehmen aufkommen. Die Haftung der
Airline für die Zerstörung, den Verlust und die Beschädigung von
Reisegepäck ist jedoch bis zu einem Höchstbetrag von circa 1.200 Euro
beschränkt, auch wenn der Inhalt mehr wert war. Eine
Reisegepäck-Versicherung erstattet hingegen Schäden entsprechend der
Versicherungssumme ohne einen Selbstbehalt mit dem vollen Zeitwert
und beschränkt sich zudem nicht auf den Haftungszeitraum zwischen
Check-In und Gepäckausgabe. Der Zeitwert wird übrigens ausgehend vom
Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen unter Berücksichtigung
des Alters und der Abnutzung ermittelt. Bei seltenen Gegenständen
liegt er unter Umständen sogar über dem Neuwert.

Weitere Informationen zum ELVIA Sicherheitsbarometer erhalten Sie
im Internet unter der Adresse www.sicherheitsbarometer.de oder direkt
bei:

Originaltext: ELVIA Reiseversicherungen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15955
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15955.rss2

Pressekontakt:
Andreas Schneider
Pressereferent
ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft
Telefon: (089) 624 24 - 241
Fax: (089) 624 24 - 224
E-Mail: presse@elvia.de
Ludmillastr. 26
81543 München


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