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EU äußert im Notifizierungsverfahren harsche Kritik am Glücksspielstaatsvertrag

Geschrieben am 23-03-2007

Hamburg (ots) -

- Verbot von Internetlotto unverhältnismäßig
- EU-Kommisision kündigt weitere Kritik an

Die Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag
bedeutet das Ende des geplanten Vertragswerks der Bundesländer. Im
Rahmen des so genannten Notifizierungsverfahrens wurde das Verbot des
Internetlottos auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht
geprüft. Dabei stellte die Kommission erhebliche Mängel fest, die ein
Festhalten am Vertrag unmöglich machen. Darüber hinaus kündigte die
Kommission an, dass weitere Regelungen auf ihre Verhältnismäßigkeit
geprüft werden. Zu einem späteren Zeitpunkt würden hierzu ergänzende
kritische Stellungnahmen der Kommission folgen.

Mit Hinweis auf das Placanica-Urteil des Europäischen
Gerichtshofes vom 6. März 2007 fordert die Kommission, dass
Einschränkungen von Glücksspielangeboten nicht diskriminierend sein
dürfen. Mit besonderer Deutlichkeit moniert die Kommission die
formellen Fehler des Vertragsentwurfs. Die Bundesländer haben weder
Folgenabschätzungen noch Studien vorgelegt, die das Internetverbot
rechtfertigen. Zudem haben die Länder versäumt, eine Analyse der
Zweckdienlichkeit und der Verhältnismäßigkeit ihres Entwurfs
vorzulegen. Es fehlen auch jedwede empirische Aussagen zu einer
möglichen Spielsucht durch Lotto und Lotterien. Darüber hinaus seien
die Aussagen falsch, dass im Internet die Vermeidung von
Glücksspielsucht unmöglich sei. Gerade hier würde Jugendschutz und
Spielsuchtprävention bereits erfolgreich praktiziert. "Die
EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme dem Staatsvertrag eine
klare Absage erteilt", sagt Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbands.

Die Prüfung des Staatsvertragsentwurfs durch die Kommission wird
sich in den nächsten Wochen noch auf andere, ebenso
gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des Vertragsentwurfs
erstrecken. Die Länder haben jetzt die Chance, die Notbremse zu
ziehen und den Vertragsentwurf zurückzuziehen. "Es wird höchste Zeit,
dass die Länder endlich auf das duale Staatsvertragssystem
umschwenken, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen
CDU-Fraktion vorgestellt wurde", so Norman Faber. Demnach würde für
Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto
und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.

Langfassung der Presseinformation sowie die Originalstellungnahme
auf www.deutscherlottoverband.de

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63869
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de


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