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Trotz einiger Fortschritte: Gefahr für das deutsche Betriebsrentensystem nicht abgewendet Abstimmung im Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments

Geschrieben am 21-03-2007

Wiesbaden (ots) - Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des
Europäischen Parlaments hat heute seinen Bericht zur so genannten
Portabilitätsrichtlinie verabschiedet. "Nach der Abstimmung ist die
Zukunft der deutschen Betriebsrenten weiterhin gefährdet. Der Bericht
enthält nun einige Schritte in die richtige Richtung, nach wie vor
sind jedoch auch hochproblematische Regelungen enthalten. Diese
müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend korrigiert
werden", sagte Hans Paul Frey, Hauptgeschäftsführer des
Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC).

Mit der Portabilitätsrichtlinie wollte die EU-Kommission die
Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union
erleichtern. Zu diesem Zweck sollte die Übertragung von
Betriebsrentenanwartschaften europäisch geregelt werden. Statt die
Portabilität zu gewährleisten, versuchte der Vorschlag jedoch die
Mindeststandards für Betriebsrenten in allen Mitgliedsstaaten
anzugleichen. Eine massive Verteuerung der von den Unternehmen
freiwillig finanzierten betrieblichen Altersversorgung wäre die Folge
dieses Vorschlags gewesen. Eine Einschränkung der betrieblichen
Altersversorgung wäre zu befürchten. Damit würden weniger
Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Zusatzversorgung
kommen. Nach längeren Debatten zwischen den Mitgliedsstaaten und im
Europäischen Parlament ging das Gesetzesvorhaben mit der heutigen
Abstimmung in eine entscheidende Phase.

Dr. Axel Schack, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes
HessenChemie erläutert wesentliche Aspekte des heutigen Ergebnisses:
"Wir begrüßen, dass der Richtlinienvorschlag nun nach der
übereinstimmenden Auffassung von Rat und Parlament nicht die
Übertragbarkeit von Betriebsrenten regeln soll. Bei der ganz
entscheidenden Frage der Anpassungspflicht für Rentenanwartschaften
ist jedoch nur ein partieller Fortschritt festzustellen. Die vom
Parlamentsausschuss angenommene Formulierung stellt zum Teil eine
Verbesserung dar, weil sie wichtige arbeitgeberfinanzierte
Betriebsrentensysteme von der Pflicht zur doppelten Anpassung sowohl
der laufenden Renten, als auch der Anwartschaften auf die zukünftigen
Renten ausnimmt. Einige Systeme wären aber noch immer von einer
erheblich Verteuerung betroffen." In Deutschland ist die Anpassung
der laufenden Betriebsrenten gesetzlich geregelt.

Ferner wurden die Unverfallbarkeitsfristen im vorliegenden
Berichtsentwurf quasi abgeschafft. Bisher haben in Deutschland nur
die Beschäftigten einen garantierten Anspruch auf eine vom
Unternehmen freiwillig finanzierte Betriebsrente, die ihrem
Arbeitgeber mindestens fünf Jahre treu geblieben sind. Geht es nach
der Mehrheit im Parlamentsausschuss, soll das zukünftig nur noch für
die unter 25-jährigen Arbeitnehmer gelten. Für diejenigen, die das
25. Lebensjahr vollendet haben, soll automatisch keine
Unverfallbarkeitsfrist mehr gelten. "Diese Quasi-Abschaffung der
Frist würde die betriebliche Altersversorgung massiv verteuern.
Letztlich würde die betriebliche Altersversorgung eingeschränkt und
dadurch für viele Beschäftigte geschmälert werden. Dies ist die
völlig falsche Weichenstellung", so Schack weiter.

"Wir begrüßen, dass sich Parlamentarier, wie der hessische
Europaabgeordnete und Vizepräsident des zuständigen
Parlamentsausschusses, Thomas Mann, für Kompromisse stark gemacht
haben. Dadurch konnte zum Beispiel die problematische
Portabilitätsregelung gestrichen werden. Wir hoffen, dass sich im
weiteren Gesetzgebungsverfahren die für das deutsche
Betriebsrentensystem notwendigen Veränderungen des
Richtlinienentwurfs noch durchsetzen lassen", erklärten Frey und
Schack abschließend.

Die betriebliche Altersversorgung hat in der deutschen Chemie eine
besonders lange Tradition und ist weit verbreitet. Drei Viertel der
bundesweit 1.900 Unternehmen der Branche bieten ihren Beschäftigten
eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Außerdem
gilt für die 550.000 Beschäftigten in der chemischen Industrie eine
attraktive tarifliche Altersversorgung, die die Chemie-Sozialpartner
als Vorreiter in Deutschland erstmals 1998 vereinbart und seitdem
kontinuierlich weiterentwickelt haben.

Allein in der hessischen Chemie wären je nach Ausgestaltung der
Portabilitätsrichtlinie die Betriebsrenten von über 70.000
Beschäftigten betroffen.

Originaltext: Arbeitgeberverband HessenChemie
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53824
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53824.rss2

Pressekontakt:
Arbeitgeberverband Chemie und
verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
Dr. Karsten Rudolf, stellv. Pressesprecher und Referent Verbands- und
Europakommunikation HessenChemie
Abraham-Lincoln-Straße 24, 65189 Wiesbaden
Tel: 0611 / 7106-46
Mobil: 01622 / 710646
Fax: 0611 / 7106-66
E-Mail: rudolf@hessenchemie.de
Internet: www.hessenchemie.de


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