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Eilantrag des ZDF gegen Film-Verbot vom Bundeswehr-Prozess erfolgreich

Geschrieben am 16-03-2007


Mainz (ots) - Das ZDF darf vom Prozess gegen 18 Ausbilder der
Bundeswehr wegen Rekrutenmisshandlung vor Verhandlungsbeginn und nach
Verhandlungsende Filmaufnahmen der im Sitzungssaal anwesenden
Verfahrensbeteiligten anfertigen. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Eilverfahren
entschieden. Der Sender wertete den Karlsruher Richterspruch als
grundlegend. ZDF-Justitiar Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle: "Diese
Entscheidung stellt einen weiteren Meilenstein zur Sicherung der
Gerichtsberichterstattung im Fernsehen dar. Zum wiederholten Male hat
das Verfassungsgericht damit klar gestellt, dass das berechtigte
öffentliche Informationsinteresse Vorrang hat vor den Belangen der
Prozessbeteiligten. Selbstverständlich wird das ZDF bei der
Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten wahren".

Am kommenden Montag, 19. März 2007, beginnt vor dem Landgericht
Münster die auf mehrere Tage angesetzte Verhandlung gegen 18
Bundeswehrausbilder, die ihre Untergebenen in einer Kaserne im
westfälischen Coesfeld misshandelt haben sollen. Im Vorfeld der
Verhandlung ordnete das Gericht in Münster den Ausschluss von Foto-
und Fernsehteams aus dem Sitzungssaal für einen Zeitraum von 15
Minuten vor Prozessbeginn und ab 10 Minuten nach Prozessende an.
Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde des ZDF, das eine
Fernsehberichterstattung über das Strafverfahren beabsichtigt.

Zugleich hat das ZDF den Antrag gestellt, im Wege des vorläufigen
Rechtsschutzes seinem dreiköpfigen Fernsehteam die Anfertigung von
Filmaufnahmen bis zum Einzug des Gerichts in den Sitzungssaal zu
ermöglichen. Der Eilantrag des ZDF war erfolgreich. Die 1. Kammer des
Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Vorsitzenden der
8. Strafkammer des Landgerichts Münster angewiesen, dem Fernsehteam
des ZDF zu ermöglichen, vor Beginn und nach Ende der Verhandlungen
Filmaufnahmen der im Sitzungssaal anwesenden Verfahrensbeteiligten
einschließlich der Angeklagten zu fertigen, und hierbei die
Anwesenheit der Richter und Schöffen der Strafkammer im Sitzungssaal
zu gewährleisten. Die Fernsehbilder dürfen jedoch nur nach
Anonymisierung der Gesichter der Angeklagten weitergegeben und
veröffentlicht werden, sofern sie nicht mit der Veröffentlichung
einverstanden sind.

Bei der gebotenen Abwägung hat das Verfassungsgericht dem
Informationsinteresse des ZDF Vorrang zuerkannt. Die besonderen
Umstände der Straftat sowie die über diese konkrete Straftat
hinausreichende aktuelle öffentliche Diskussion über das Verhalten
von Militärangehörigen begründen nach der Entscheidung der
Karlsruher Richter ein überwiegendes Informationsinteresse der
Öffentlichkeit. Mit dem angegriffenen umfassenden Verbot der
Anfertigung von Filmaufnahmen würde das ZDF "unwiederbringlich
gehindert, dem gegenwärtig besonders lebhaften Interesse der
Öffentlichkeit auch an einer Bildberichterstattung über die
beteiligten Personen Rechnung zu tragen".

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7840
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7840.rss2
Rückfragen bitte an:

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Telefon: 06131 / 70 - 2120


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