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Presserat sieht in Cicero-Urteil nur kleinen Sieg

Geschrieben am 16-03-2007

Bonn (ots) - Der Deutsche Presserat hat auf seiner
Frühjahrssitzung am 14.03.2007 in Bonn das "Cicero"-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts begrüßt. "Karlsruhe hat damit das Recht der
Journalisten gestärkt, ihre Informationsquellen nicht preiszugeben",
so Fried von Bismarck, Sprecher des Plenums. Nach Auffassung der
Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle stärkt das Gericht die
Pressefreiheit mit der Feststellung, dass die bloße Veröffentlichung
eines Dienstgeheimnisses nicht ausreiche, Durchsuchungen in
Redaktionen zu begründen.

Zu einem speziellen Problem bei Ermittlungen gegen Journalisten
habe sich das Gericht nach Ansicht des Presserats aber leider nicht
abschließend geäußert: Die Frage, ob Journalisten Beihilfehandlungen
vorgeworfen werden können, wenn ein Dienstgeheimnis bereits verraten
ist (sukzessive Beihilfe), wurde verfassungsrechtlich offengelassen.
"Wir bedauern, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu dieser
juristischen Konstruktion im 'Cicero'-Verfahren nicht weiter geäußert
hat. Hätte das Gericht diese für verfassungswidrig erklärt, könnten
die Strafverfolgungsbehörden mit dem Verdacht einer Beihilfe zum
Geheimnisverrat grundsätzlich keine Redaktionen mehr durchsuchen",
betonte von Bismarck.

Der Deutsche Presserat, der sich neben der Verteidigung der
Pressefreiheit auch für den unbehinderten Zugang zu
Nachrichtenquellen einsetzt, sieht hier noch dringenden
Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Er empfiehlt der
Bundesregierung, sich den Vorschlägen der Oppositionsparteien sowie
der Journalisten- und Verlegerverbände anzuschließen, Journalisten
von der Beihilfe zum Geheimnisverrat auszunehmen.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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