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INTERSEROH: Viel Positives im Referentenentwurf für die Novelle der Verpackungsverordnung - aber auch Nachbesserungsbedarf

Geschrieben am 12-03-2007

Köln (ots) - Den vom Bundesumweltministerium vorgelegten
Referentenentwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung bewertet der
Dienstleistungs- und Rohstoffkonzern Interseroh in vielen Punkten
positiv. Mit der Realisierung der neuen Verordnung werde die
haushaltsnahe Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen über die
gelbe Tonne und den gelben Sack sowie Glas- und Altpapiercontainer
gesichert. Interseroh bietet mit dem Dualen System Interseroh (DSI)
mit einem Marktanteil von heute schon über zehn Prozent, dem
Selbstentsorgersystem und der Rücknahme von Transportverpackungen das
komplette Portfolio im Verpackungsrecycling.

"Mit der veränderten Verordnung kann die Schieflage in der
Finanzierung aufgehoben und das Trittbrettfahrer-Problem im
Haushaltsbereich gelöst werden. Diese Entwicklung begrüßen wir
ausdrücklich. Wir gehen zudem davon aus, dass die neuen Instrumente
für den Vollzug und die Überwachung geeignet sind, zu einem faireren
Wettbewerb zu führen. Allerdings gibt es auch noch einige
Bestandteile der Novelle, die im Sinne eines qualitativ hochwertigen
Recyclings und eines fairen Wettbewerbs im weiteren Verfahren
geändert werden müssen", erklärte Interseroh-Vorstand Roland Stroese.

Die Einführung des Instruments der Vollständigkeitserklärung, mit
dem Überwachung und Vollzug der Verpackungsrücknahme in Deutschland
vereinfacht würden, sei ebenso zu begrüßen wie die weitgehend klare
Trennung zwischen haushaltsnahem und gewerblichem Bereich. Die nun
erfolgte Festschreibung einer "Gemeinsamen Stelle" zur Abstimmung und
Koordinierung der dualen Systeme sowie die Abschaffung von pauschalen
Abzugsquoten für tatsächlich oder angeblich gestohlene oder
verdorbene Ware sei ein wichtiger Fortschritt für einen
funktionierenden Wettbewerb.

Stroese betonte, er sehe jedoch an mehreren Stellen der Novelle
Nachbesserungsbedarf. Der Verzicht auf die heute bestehende
Quotierung der Verkaufsverpackungen im gewerblichen Bereich sei nur
durch die Aufnahme von Transportverpackungen in eine ergänzte
Vollständigkeitserklärung zu ersetzen. Hiermit solle die effektive
Rücknahme der Transport- und Umverpackungen sowie die Nutzung einer
korrespondierenden Erfassungsstruktur zu den Vertriebswegen
dokumentiert werden. Daneben sei im Sinne eines konsequenten und
weitgehend deregulierten Vollzugs ein qualitatives
Anerkennungsverfahren für sämtliche Verpackungsrückführungssysteme
notwendig, um die bereits erreichte Qualität der
Verpackungsverwertung im gewerblichen Bereich zu sichern. Dies müsse
nicht durch Überwachungsbehörden geschehen, sondern könne in
Eigenverantwortung der Wirtschaft durch zugelassene Umweltgutachter
bzw. Sachverständige erfolgen.

Änderungsbedarf sieht Interseroh auch bei der weiterhin
vorgesehenen Praxis der Kennzeichnungspflicht der
Verkaufsverpackungen, die heute in der Regel das Markenemblem des
früheren Monopolisten DSD zeigten. "In der veränderten Situation, in
der es nicht mehr nur ein duales System sondern mehrere
Systembetreiber gibt, ist im Sinne eines fairen Wettbewerbs auch eine
Anpassung bei der Kennzeichnung der Verpackungen notwendig", betonte
Stroese. Schließlich sei nicht abschließend geklärt, ob das Zeichen
von Teilnehmern anderer dualer Systeme vollumfänglich genutzt werden
dürfe. Die heutige Kennzeichnung habe weder in ökonomischer oder
ökologischer, noch in informativer Hinsicht einen Nutzen: "Der
Verzicht auf die Kennzeichnungspflicht ist folglich auch im Sinne
einer Deregulierung sinnvoll."

Originaltext: INTERSEROH Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9088
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9088.rss2
ISIN: DE0006209901

Pressekontakt:
Michael Block
Leiter Unternehmenskommunikation
INTERSEROH AG
Stollwerckstr. 9a
51149 Köln
Tel.: +49 2203 9147-1264
Fax: +49 2203 9147-1406
Mobil: +49 173 5398340
eMail: michael.block@interseroh.com
Web: www.interseroh.com


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