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Schweizer Bundesgericht verschärft Produkthaftung / Deutsche Exporteure sollten Risikomanagement anpassen

Geschrieben am 12-03-2007

München (ots) - Deutsche Exporteure können in der Schweiz künftig
leichter für Fehler ihrer Produkte auf Schadensersatz verklagt
werden. Auf diese Folge aus einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts
weist Prof. Dr. Thomas Klindt hin, Spezialist für Produkthaftung bei
Nörr Stiefenhofer Lutz und Honorarprofessor für technisches
Sicherheitsrecht.

Nach einer Entscheidung vom 19. Dezember 2006 (4C.298/2006), die
erst kürzlich in Deutschland bekannt wurde, muss der Kläger anders
als in Deutschland keinen technischen Fehler des Produkts nachweisen.
Der Anspruch besteht nach dem Urteil schon, wenn das Produkt nach
einer Wertung der Richter legitime Sicherheitserwartungen eines
Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.

"Das Urteil zeigt, dass international tätige Unternehmen ihr
juristisches Risikomanagement für jede Rechtsordnung gesondert fein
justieren müssen", warnt Klindt. Ein Compliance-Management, das für
den Heimatmarkt entwickelt wurde und dort funktioniert, könne in
anderen Märkten ein Einfallstor für Haftungsprozesse bieten.

In dem Schweizer Rechtsstreit ging es um eine Glas-Kaffeekanne.
Als die Klägerin die heiße Kanne auf eine kühle Küchenablage stellte,
explodierte die Kanne in der Hand der Frau. Die Frau wurde sofort ins
Krankenhaus gebracht. In der Zwischenzeit räumten Angehörige im
Haushalt auf. Sämtliche Beweisstücke gingen im Hausmüll verloren.

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58950
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Tel. ++49 (0) 89-28 628-226
Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com
www.noerr.com


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