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GEZ-Presseerklärung zum Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 28. Februar 2007 - "ARD und ZDF kassieren Arme" ab sowie "Opfer des Verfahrens"

Geschrieben am 28-02-2007

Köln (ots) - Die gegenüber ARD und ZDF bzw. der GEZ erhobenen
Vorwürfe sind unzutreffend. Es ist auch unzutreffend, dass sich ARD
und ZDF an Hartz IV-Empfängern bereichern. Von zusätzlichen bzw.
ungerechtfertigten Gebühren-Einnahmen in Höhe von 560 Mio. kann keine
Rede sein. Im Einzelnen ist festzustellen:

Jeder Arbeitslosengeldempfänger (Hartz IV ohne Zuschlag) kann sich
selbstverständlich bei der GEZ befreien lassen, wenn die
Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Die notwendigen Anträge liegen
bei den zuständigen Behörden (z. B. Arbeitsagenturen) aus.

Der Artikel in der FR vom 28.02.07 stellt die Fakten falsch dar.
Die Befreiung von der Gebührenpflicht ist und war schon in der
Vergangenheit immer an das Antragserfordernis geknüpft. Es trifft
nicht zu, dass Sozialhilfeempfänger vor 2005 automatisch befreit
waren. Nach altem Recht hatten die Empfänger von Sozialleistungen die
Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Sozialbehörde einen entsprechenden
Freistellungsantrag zu stellen. An diesem Antragserfordernis hat sich
auch nach der Einführung der neuen gesetzlichen Regelung nichts
geändert. Neu ist allerdings, dass die Anträge nun bei der GEZ zu
stellen sind. Eine rückwirkende Befreiung war auch nach altem Recht
nicht möglich.

Die Behauptung, die GEZ, die im Auftrag von ARD und ZDF handelt,
vereitle ein Vereinfachungsverfahren, um sich an Hartz IV-Empfängern
zu bereichern, ist falsch. Es ist vielmehr so, dass die Bundesagentur
(BA) und die GEZ seit 2006 über ein automatisiertes Verfahren
verhandeln, welches die Beantragung für die Kunden
verwaltungstechnisch vereinfachen soll. Die von der BA angesprochene
automatische Papierbescheinigung war als Drittbescheid für den Hartz
IV-Empfänger zur Weitergabe an die GEZ im Rahmen der Antragstellung
angelegt. Ein solches Verfahren hätte jedoch zum Eingang von
Millionen von Vorgängen bei der GEZ und zu zusätzlichen Irritationen
bei den Antragstellern geführt, da nicht nur Befreiungsberechtigte,
sondern jeder ALG II-Empfänger diese Bescheinigung eingereicht hätte.
Die GEZ präferiert daher für ihre Kunden ein einfaches elektronisches
Verfahren, welches sich bei einem Versorgungsamt schon erfolgreich in
einer Pilotanwendung befindet. Die BA sieht für die Realisierung
eines solchen Verfahrens allerdings aus verschiedenen Gründen derzeit
keine Möglichkeit.

Aber auch bei dem von der GEZ vorgeschlagenen elektronischen
Verfahren müssen die Rundfunkteilnehmer zunächst einen gesetzlich
vorgeschriebenen Antrag auf Befreiung stellen und zudem aus
Datenschutzgründen die Erlaubnis erteilen, dass ihre Daten von der BA
auf elektronischem Wege an die GEZ übermittelt werden.

Richtig ist, dass sich Hartz-IV-Empfänger teilweise mehrfach im
Jahr um eine Befreiung bemühen müssen, da die Dauer der Befreiung per
Gesetz an die Laufzeit des Arbeitslosengeld II-Bescheides geknüpft
ist. Für die Bewilligungszeiträume der Arbeitslosengeld-II-Bescheide
sind allerdings allein die ALG II-Stellen verantwortlich.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7899
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Willi Rees, GEZ, Telefon 0221-5061-2387
Nicole Hurst, GEZ, Telefon 0221-5061-2185


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