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Arzneimittelrabattoffensive / Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und AOK Baden-Württemberg jetzt geschlossen - Zuzahlungsbefreiung für AOK-Patienten

Geschrieben am 26-02-2007

Stuttgart (ots) - Die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg und die AOK Baden-Württemberg führen mit dieser
Offensive die jahrelange gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei
der Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln fort. Inhalt der
Vereinbarung ist die nachhaltige Förderung der Wirtschaftlichkeit der
qualitativ hochstehenden Arzneimittelversorgung im Lande. Die AOK
Baden-Württemberg hat gemeinsam mit allen bundesdeutschen AOKs mit
auch weltweit operierenden Generika-Firmen Rabattverträge nach § 130
a Absatz 8 SGB V abgeschlossen. Ziel der Zusammenarbeit ist der
verbesserte ökonomische Einsatz von Arzneimitteln ohne
Qualitätseinbuße. Mit 11 Herstellern wurden für insgesamt 43 häufig
verordnete Wirkstoffe und Kombinationen Rabattkonditionen für 2007
fixiert, die bis zu 37 Prozent unter dem derzeitigen
Apothekenverkaufspreis liegen. Von diesen bundesweit geltenden
Verträgen profitieren auch AOK-versicherte Patienten in
Baden-Württemberg. Die Nutzung der Generika-Präparate sichert dem
Patienten nicht nur eine konstante Arzneimittelversorgung zu
günstigeren Preisen. Durch die Umstellung auf rabattierte
Arzneimittel sparen AOK-Versicherte auch massiv bei den
Arzneimittelzuzahlungen. Wer bei der AOK Baden-Württemberg versichert
ist, braucht für alle rabattierten Arzneimittel ab 1. April keinerlei
Zuzahlung mehr zu leisten. "Dies ist ein innovatives und notwendiges
Vorgehen, den seit Jahren steigenden Medikamentenausgaben entgegen zu
wirken. Für das Jahr 2007 rechnen wir erneut mit einer Steigerung um
etwa 7 Prozent. Das Rabattkonzept der AOK Baden-Württemberg
unterstützt nicht nur die Ärzteschaft zur Erreichung der mit der KV
Baden-Württemberg in der Arzneimittelvereinbarung festgelegten Ziele.
Es schont auch wesentlich den Geldbeutel der AOK-Versicherten, weil
sie die rabattierten Medikamente zuzahlungsfrei bekommen", so Dr.
Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg am
Montag (26.02.2007) in Stuttgart. Laut Hermann haben KV und AOK im
Vertrag für Baden-Württemberg zudem vereinbart, dass die
teilnehmenden Ärzte für die zur Umstellung der Patienten
erforderlichen zusätzlichen Leistungen eine entsprechende Vergütung
erhalten. Auch für den Arzt stellt diese Vereinbarung, bei gleich
bleibendem therapeutischen Ansatz, eine erhebliche Erleichterung im
Praxisalltag dar. Bisher war der Arzt gehalten, im vierzehntägigen
Wechsel, die Preisentwicklung der verordneten Arzneimittel zu
überprüfen und die Präparate aus wirtschaftlichen Aspekten zu ändern.
"Damit hilft diese Vereinbarung den niedergelassenen Ärzten bei ihrer
wichtigen Arbeit mit den Patienten, weil durch die Rabattregelungen
Bürokratie abgebaut wird. Der Arzt braucht so nicht mehr auf Preise
blicken, weil er weiß, dass die betreffenden Medikamente jetzt ein
Jahr lang das selbe kosten - der Arzt hat jetzt also mehr Zeit für
seine eigentliche Aufgabe der Beratung und Therapie", so Dr.
Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden Württemberg.

Originaltext: AOK Baden-Württemberg
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51195
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51195.rss2

Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg, Pressestelle, Telefon 0711 25 93-231

KV Baden-Württemberg, Pressestelle, Telefon: 0711 78 75-419


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