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Plansecur: Betriebliche Altersversorgung bleibt über das Jahr 2009 hinaus attraktiv Mit Infografik unter www.plansecur.de - Mit Infografik unter www.plansecur.de

Geschrieben am 06-02-2007

Kassel (ots) - 6. Februar 2007 - Die betriebliche Altersversorgung
(bAV) bleibt als ein Baustein der Vorsorge auch dann attraktiv, wenn
die Befreiung der Versicherungsbeiträge von den
Sozialversicherungsabgaben von 2009 an wegfallen sollte. Dafür
spricht nach Auffassung der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur
(Kassel) unter anderem, dass die Beiträge für die bAV auf jeden Fall
steuerfrei bleiben und die Leistungen erst im Alter versteuert werden
müssen - dann, wenn die meisten Verbraucher einen niedrigeren
Steuersatz als im Erwerbsleben haben.

Die bAV ist besonders vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber die bAV
seiner Mitarbeiter bezuschusst. Zudem schließt der Arbeitgeber mit
den bAV-Anbietern Gruppenverträge ab, bei denen der Arbeitnehmer gute
Konditionen erhält. Im Jahr 2005 wurden außerdem die Bedingungen zur
Mitnahme einer bAV bei einem Arbeitgeberwechsel verbessert.

Ein Rechenbeispiel* macht die Vorteile einer bAV durch
Entgeltumwandlung deutlich: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem
Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro verzichet für das Jahr 2007 auf
1.000 Euro Bruttogehalt und zahlt diese direkt in eine
Direktversicherung. Hätte er diese Summe nicht umgewandelt, hätte er
allein 435,10 Euro Steuern und 120,50 Euro
Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Das heißt, dass der Arbeitnehmer
mit einem Nettoaufwand von 444,40 Euro einen Jahresbeitrag von 1.000
Euro finanziert.

Ob die Beiträge zur bAV von 2009 an überhaupt
sozialversicherungspflichtig werden, ist zudem auf politischer Ebene
noch nicht endgültig entschieden. Mit diesem Thema wird sich mit
Sicherheit noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall kommt man noch 22 Monate in den Genuss der
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge, wenn man sich im Februar
2007 entscheidet, einen bAV-Vertrag abzuschließen.

Für Arbeitgeber ist eine Möglichkeit der bAV-Ausgestaltung von
besonderem Interesse. Wenn der Arbeitgeber statt einer Lohnerhöhung
eine arbeitgeberfinanzierte bAV zusagt, ist diese auf Dauer steuer-
und sozialabgabenfrei. Dies ist eine echte Win-Win-Situation für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer baut einen
zusätzlichen Baustein für seine Altersvorsorge auf. Für den
Arbeitgeber bedeutet es, dass er seinen Anteil an den Soziabgaben
spart, der für ihn zusätzlich zur Lohnerhöhung seines Arbeitnehmers
hinzugekommen wäre.

* Annahmen: Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: RV = 9,95%,
ALV = 2,1%, KV = 7,6% zzgl. 0,9% Sonderbeitrag, PV = 0,85% + Zuschlag
für Kinderlose von 0,25%

Die Plansecur ist eine bundesweit tätige, konzernunabhängige
Unternehmensgruppe für systematische Finanzplanung und private
Finanzvorsorge. Die Plansecur bekennt sich seit ihrem Bestehen zu
ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen 280 Berater mehr als
60.000 Kunden.
Eine Infografik finden Sie unter www.plansecur.de im Presseservice
der Rubrik "Aktuell/Presse".
Weitere Informationen: Plansecur, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel,
Tel. 0561/9355-0, Fax: 0561/9355-170, E Mail: service@plansecur.de,
Web: www.plansecur.de
Pressestelle: Volker Preilowski, Tel. 0561/9355-262,
E Mail: presse@plansecur.de
Presse-Agentur: Team Andreas Dripke, Tel. 0611/973150,
E Mail: team@dripke.de

Originaltext: Plansecur
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=16062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_16062.rss2


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