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NABU und LBV rufen am Weltfeuchtgebietstag zum Schutz von Wasservögeln auf

Geschrieben am 01-02-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des Weltfeuchtgebietstages am morgigen
Freitag (2.2.) haben der NABU und der Landesbund für Vogelschutz in
Bayern (LBV) an die Bundesländer appelliert, der weiteren Zerstörung
von Feuchtgebieten entgegenzuwirken. Seen, Auen und Moore gehören
weltweit zu den bedrohtesten Lebensräumen. Da in Deutschland die
Bundesländer weitgehend für den Erhalt von Feuchtgebieten zuständig
seien, müssten die Landesregierungen dafür Sorge tragen, die
Artenvielfalt in Deutschland zu sichern. NABU und LBV fordern die
Landesregierungen auf, zumindest die wichtigsten Rast- und
Überwinterungsgewässer für Wasservögel als Ruhezonen auszuweisen, wo
sich Jagd- und Freizeitaktivitäten den Erfordernissen des
Wasservogelschutzes unterordnen müssen. Auch eine konsequente
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie böte Gelegenheit, mehr für
den Feuchtgebietsschutz zu tun.

Am 2. Februar 1971 unterzeichneten Regierungsvertreter von 18
Nationen in der am Ufer des Kaspischen Meer gelegenen iranischen
Stadt Ramsar die gleichnamige Konvention zum weltweiten Schutz von
Feuchtgebieten. Das Übereinkommen zählt zu den wichtigsten
Naturschutzvereinbarungen und hat zur Errichtung des größten
Schutzgebietsnetzwerkes der Welt geführt. Insgesamt wurden bisher
weltweit mehr als 1.600 "Ramsar-Gebiete" - international bedeutende
Moore, Seen, Flussgebiete - geschaffen. In Deutschland wurden bisher
nur 32 Gebiete offiziell nominiert, darunter der Ammersee, der
Chiemsee, die Donau- und Elbauen, Teile des Wattenmeers und des
Bodensees.

Mit Sorge beobachten die Verbände Bestrebungen von Seiten der
Länder, den ohnehin lückenhaften Schutz von Feuchtgebieten und ihrer
Tier- und Pflanzenwelt weiter zu verwässern - das beste Beispiel ist
der Kormoran. Als "Unterwasser-Terrorist" diffamiert, wird dessen
Anwesenheit von Fischerei und Angelsport vehement bekämpft - auch an
natürlichen Gewässern. Dabei ist der elegante Fischfresser nur
dorthin zurückgekehrt, wo er zuvor nach Jahrhunderte langer
erbarmungsloser Verfolgung vollständig ausgerottet worden war.

Die meisten der geltenden Verordnungen der Länder zur gezielten
Bekämpfung von Kormoranen enthalten Regelungen, die nicht mit den
Vorgaben der europäischen Vogelschutzrichtlinie übereinstimmen.
Danach und nach der nationalen Naturschutzgesetzgebung darf eine
Verfolgung der Vögel nur bei nachgewiesenen erheblichen
fischereiwirtschaftlichen Schäden genehmigt werden. Darüber sehen die
bestehenden Verordnungen nahezu vollständig hinweg.

Seit Herbst 2005 ist eine Beschwerde von NABU, LBV und dem
Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) bei der Europäischen Kommission
anhängig. Sie zielt auf die bestehenden artenschutzrechtlichen
Missstände bei den Kormoran-Verordnungen mehrerer Bundesländer bzw.
den dort bestehenden Erlassen zur Abwehr von
fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane.

Anstatt die Jagd auf Kormorane festzuschreiben, gebe es positive
Beispiele, wo Fischerei- und Naturschutzverbände kooperieren und im
Rahmen eines gemeinsamen Managements in Einzelfällen
Vergrämungsmaßnahmen durchführen. Ferner könnten die Länder beim
Kormoran z.B. auch vom deutschen Nachbarn Schweiz lernen. Dort sind
landesweite Regelungen umgesetzt, um einerseits
fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden aber andererseits auch
dem Gewässer- und Wasservogelschutz gerecht zu werden.

Im Internet unter www.NABU.de und www.LBV.de zu finden

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6347
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen:
Dr. Markus Nipkow, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. 0228-4036-155.
Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Artenschutzreferent, Tel.
09174-4775-30.


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