| | | Geschrieben am 01-02-2007 NABU und LBV rufen am Weltfeuchtgebietstag zum Schutz von Wasservögeln auf
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 Berlin (ots) - Anlässlich des Weltfeuchtgebietstages am morgigen
 Freitag (2.2.) haben der NABU und der Landesbund für Vogelschutz in
 Bayern (LBV) an die Bundesländer appelliert, der weiteren Zerstörung
 von Feuchtgebieten entgegenzuwirken. Seen, Auen und Moore gehören
 weltweit zu den bedrohtesten Lebensräumen. Da in Deutschland die
 Bundesländer weitgehend für den Erhalt von Feuchtgebieten zuständig
 seien, müssten die Landesregierungen dafür Sorge tragen, die
 Artenvielfalt in Deutschland zu sichern. NABU und LBV fordern die
 Landesregierungen auf, zumindest die wichtigsten Rast- und
 Überwinterungsgewässer für Wasservögel als Ruhezonen auszuweisen, wo
 sich Jagd- und Freizeitaktivitäten den Erfordernissen des
 Wasservogelschutzes unterordnen müssen. Auch eine konsequente
 Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie böte Gelegenheit, mehr für
 den Feuchtgebietsschutz zu tun.
 
 Am 2. Februar 1971 unterzeichneten Regierungsvertreter von 18
 Nationen in der am Ufer des Kaspischen Meer gelegenen iranischen
 Stadt Ramsar die gleichnamige Konvention zum weltweiten Schutz von
 Feuchtgebieten. Das Übereinkommen zählt zu den wichtigsten
 Naturschutzvereinbarungen und hat zur Errichtung des größten
 Schutzgebietsnetzwerkes der Welt geführt. Insgesamt wurden bisher
 weltweit mehr als 1.600 "Ramsar-Gebiete" - international bedeutende
 Moore, Seen, Flussgebiete - geschaffen. In Deutschland wurden bisher
 nur 32 Gebiete offiziell nominiert, darunter der Ammersee, der
 Chiemsee, die Donau- und Elbauen, Teile des Wattenmeers und des
 Bodensees.
 
 Mit Sorge beobachten die Verbände Bestrebungen von Seiten der
 Länder, den ohnehin lückenhaften Schutz von Feuchtgebieten und ihrer
 Tier- und Pflanzenwelt weiter zu verwässern - das beste Beispiel ist
 der Kormoran. Als "Unterwasser-Terrorist" diffamiert, wird dessen
 Anwesenheit von Fischerei und Angelsport vehement bekämpft - auch an
 natürlichen Gewässern. Dabei ist der elegante Fischfresser nur
 dorthin zurückgekehrt, wo er zuvor nach Jahrhunderte langer
 erbarmungsloser Verfolgung vollständig ausgerottet worden war.
 
 Die meisten der geltenden Verordnungen der Länder zur gezielten
 Bekämpfung von Kormoranen enthalten Regelungen, die nicht mit den
 Vorgaben der europäischen Vogelschutzrichtlinie übereinstimmen.
 Danach und nach der nationalen Naturschutzgesetzgebung darf eine
 Verfolgung der Vögel nur bei nachgewiesenen erheblichen
 fischereiwirtschaftlichen Schäden genehmigt werden. Darüber sehen die
 bestehenden Verordnungen nahezu vollständig hinweg.
 
 Seit Herbst 2005 ist eine Beschwerde von NABU, LBV und dem
 Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) bei der Europäischen Kommission
 anhängig. Sie zielt auf die bestehenden artenschutzrechtlichen
 Missstände bei den Kormoran-Verordnungen mehrerer Bundesländer bzw.
 den dort bestehenden Erlassen zur Abwehr von
 fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane.
 
 Anstatt die Jagd auf Kormorane festzuschreiben, gebe es positive
 Beispiele, wo Fischerei- und Naturschutzverbände kooperieren und im
 Rahmen eines gemeinsamen Managements in Einzelfällen
 Vergrämungsmaßnahmen durchführen. Ferner könnten die Länder beim
 Kormoran z.B. auch vom deutschen Nachbarn Schweiz lernen. Dort sind
 landesweite Regelungen umgesetzt, um einerseits
 fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden aber andererseits auch
 dem Gewässer- und Wasservogelschutz gerecht zu werden.
 
 Im Internet unter www.NABU.de und www.LBV.de zu finden
 
 Originaltext vom NABU
 
 Originaltext:         NABU
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6347
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6347.rss2
 
 Pressekontakt:
 Rückfragen:
 Dr. Markus Nipkow, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. 0228-4036-155.
 Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Artenschutzreferent, Tel.
 09174-4775-30.
 
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