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Kombilohnmodell - Beschäftigungsanreize kaum verbessert

Geschrieben am 31-01-2007

Köln (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Das Kombilohnmodell des Sachverständigenratsmitglieds Peter
Bofinger bietet nicht den besten Weg, Geringqualifizierten auch bei
niedrigem Verdienst ein angemessenes Einkommen zu sichern und sie
damit besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn die Kombination
aus Arbeitslosengeld II, Steuergutschrift und Kindergeldzuschlag
bedeutet längst nicht in jedem Fall, dass ein höherer Bruttolohn auch
zu einem höheren Nettoeinkommen führt. So kommt eine Alleinerziehende
mit einem Kind unter 14 Jahren sowohl bei einem Bruttoverdienst von
800 Euro als auch von 1.300 Euro im Monat jeweils auf ein verfügbares
Einkommen von rund 1.200 Euro.
Im Vergleich zum Status quo müssen im Bofinger-Modell sämtliche
betrachteten Haushaltstypen in nahezu allen Einkommensbereichen
Einbußen hinnehmen. Den Extremfall bildet wiederum eine
Alleinerziehende mit einem Kind und einem Bruttoeinkommen von 1.400
Euro, die monatlich über 180 Euro weniger zur Verfügung hat als im
geltenden System des ALG II mit Hinzuverdienst. Lediglich denjenigen,
die gar nicht arbeiten, steht genauso viel Geld zu wie derzeit. Zwar
sollen die finanziellen Lücken mit einem nicht näher spezifizierten
Wohngeldanspruch geschlossen werden. Das macht das Modell aber nicht
weniger kompliziert. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln
schlägt hingegen vor, jedem Arbeitnehmer, dessen Einkommen nicht
ausreicht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, eine
Steuergutschrift zu gewähren.

Originaltext: Institut der deutschen Wirtschaft Köln - IW Köln
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51902
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51902.rss2

Pressekontakt:
Gesprächspartner im IW: Holger Schäfer, Telefon: 030 27877-124


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