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BARMER-Versicherte profitieren weiterhin von verbesserter Arzneimittelsicherheit / Gegen das Urteil des Landessozialgerichts Thüringen wird Revision eingelegt

Geschrieben am 25-01-2007

Wuppertal/Erfurt (ots) - "Arzneimittelsicherheit hat für uns im
Sinne der Patienten oberste Priorität, deshalb geben wir uns mit
diesem LSG-Urteil nicht zufrieden. Wir gehen in die Revision vor dem
Bundessozialgericht und sind sicher, dass es so keinen Bestand haben
wird", erklärt Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende
der BARMER, zum gestrigen Urteil des Landessozialgerichtes (LSG)
Thüringen. Das LSG ist der Auffassung der KV Thüringen gefolgt, die
rechtliche Zweifel angemeldet hatte, ob die Kooperation zwischen der
BARMER und den BARMER Hausärzten und Hausapotheken als
Integrationsvertrag zu werten ist.

Der Streit zwischen der BARMER und der KV Thüringen drehte sich
insbesondere um die Rolle der Apotheken in der medizinischen
Versorgung. Die BARMER sieht in ihnen eine selbständige Gruppe von
Leistungserbringern und beurteilt sie als gleichberechtigte Partner
von Integrationsverträgen. Dies hatten die Vertreter der
thüringischen Kassenärzte bezweifelt, die in den Apotheken nur ein
Anhängsel der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung sehen wollten.

Die Aussage eines KV-Sprechers, für die medizinische
Grundversorgung in Thüringen stünden durch das Hausarztprogramm der
BARMER eine Millionen Euro weniger zur Verfügung, weist Birgit
Fischer scharf zurück. Genau das Gegenteil sei der Fall: Durch den
Hausarztvertrag seien gerade die hausärztlichen Vergütungen und damit
die Basisversorgung erheblich finanziell gestärkt worden.

Für die BARMER bleibt auch nach dem Erfurter Urteil klar:
Apotheken sind eigenständige Leistungserbringer und erfüllen einen
eigenen gesetzlichen Auftrag: die ambulante pharmakologische
Versorgung der Versicherten. Der Arzt verantwortet die Verordnung,
der Apotheker das abgegebene Arzneimittel.

"Genau an dieser Schnittstelle entstehen häufig Probleme, denen
wir mit unserem Hausarzt- und Hausapothekenvertrag erfolgreich
entgegen wirken", betont Fischer. So habe weder eine einzelne
Apotheke noch ein einzelner Arzt im normalen Versorgungsalltag den
Überblick über alle Arzneimittel, die ein Patient verordnet bekommen
oder gekauft hat. "Demgegenüber wählt der Versicherte in unserem
Vertrag einen Hausarzt und eine Hausapotheke, die dann zentrale
Ansprechpartner für ihn sind." Die Betreuung durch die Hausapotheke
umfasst auch die pharmakologische Prüfung abzugebender Arzneimittel.
"So können unerwünschte Wechselwirkungen und Fehldosierungen
vermieden werden", so Fischer.

Dass dies wirkungsvoll ist, belegen die Fakten: Über 60.000-mal
haben so Hausarzt und Hausapotheker seit Vertragsbeginn gemeinsam
Schaden von Patienten abgewendet. Damit profitiert der Patient ganz
konkret von einer besseren Versorgung. Experten schätzen, dass durch
ein solches konsequentes Zusammenwirken jährlich die Hälfte der
insgesamt rund 25.000 Todesfälle und 300.000 Krankenhausaufenthalte
aufgrund von Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden könnten.

Der BARMER-Hausarzt- und Hausapothekenvertrag wurde im Dezember
2004 zwischen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft, der
Marketinggesellschaft Deutscher Apotheker und der BARMER geschlossen.
Seit März 2005 können sich Versicherte daran beteiligen. Mit 1,8
Millionen Versicherten, rund 38.000 Hausärzten und über 18.000
Apotheken ist der Vertrag der bislang einzige bundesweit geltende und
zugleich erfolgreichste seiner Art. Der
Hausarzt-/Hausapothekenvertrag der BARMER ist ein Wahltarif, der den
Versicherten neben höherer Arzneimittelsicherheit und größerer
Behandlungsqualität auch eine Einsparung von bis zu 30 Euro pro Jahr
bietet.

Aktenzeichen: L 4 KA 362/06

Originaltext: Barmer Ersatzkasse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8304
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8304.rss2

Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig,
Telefon 018500 99 14 21, mobil 0170 76 14 752


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