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betandwin: Deutsches Bundesverfassungsgericht erklärt das deutsche Monopol für verfassungswidrig

Geschrieben am 28-03-2006

Wien (ots) - Die BETandWIN.com Interactive Entertainment AG
begrüßt die heutige Entscheidung des deutschen
Bundesverfassungsgerichtes. Das BVG ist ebenso wie der EuGH der
Meinung, dass ein Monopol dann verfassungswidrig ist, wenn es nicht
aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. Wie das BVG
in seiner heutigen Presseerklärung ausführt, ist das "in Bayern
bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten mit dem Grundrecht
der Berufsfreiheit unvereinbar, weil es in einer Art und Weise
ausgestaltet ist, die eine effektive Suchtbekämpfung, die den
Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht
sicherstellt."

"Ein verfassungsmäßiger Zustand kann sowohl durch eine konsequente
Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt,
dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine
gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher
Veranstaltung durch private Wettunternehmen. Will er an einem
staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel
der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft
ausrichten", argumentiert das Bundesverfassungsgericht in seiner
Aussendung weiter.

Zu Recht wurde vom Bundesverfassungsgericht die in Deutschland
sowie zahlreichen weiteren EU-Mitgliedsstaaten gängige Praxis, wonach
einerseits mit der Begründung der Bekämpfung der Spielsucht das
Monopol in Anspruch genommen wird, andererseits aber die staatlichen
Lotteriegesellschaften ihr Angebot aggressiv bewerben, heftig
kritisiert. Diese Aussagen des BVG sollten auch für die Europäische
Kommission Anlass sein, seit längerem anhängige
Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten, die
ebenfalls versuchen, den Zugang privater Anbieter zu verbieten,
einzuleiten.

"Die Veranstaltung der Sportwette ODDSET verfolgt erkennbar auch
fiskalische Zwecke. Vor allem aber ist der Vertrieb nicht aktiv an
einer Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet. Das tatsächliche
Erscheinungsbild entspricht vielmehr dem der wirtschaftlich
effektiven Vermarktung einer grundsätzlich unbedenklichen
Freizeitbeschäftigung. Dies zeigt eine breit angelegte Werbung, in
der das Wetten als sozialadäquate, wenn nicht sogar positiv bewertete
Unterhaltung dargestellt wird. Ebenso wenig sind die Vertriebswege
für ODDSET auf eine Bekämpfung der Suchtgefahren angelegt."

Mit dem Auftrag an den Gesetzgeber, einen verfassungskonformen
Zustand herzustellen, hat der deutsche Staat die Möglichkeit - unter
Ausschöpfung volkswirtschaftlicher Potenziale und unter
Berücksichtigung wichtiger Themen wie Sicherheit, Transparenz und
Kontrolle - eine regulierte Wettbewerbssituation zu schaffen. Dies
würde Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und Malta zu einem der
europäischen Vorreiter im verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema
Glücksspiel machen.

Rückfragehinweis:

Karin Klein, Corporate Communications
BETandWIN.com Interactive Entertainment AG
A-1010 Wien, Börsegasse 11
Tel.: +43-1-585 60 44-2200
mailto:press@betandwin.com
www.betandwin.ag

Originaltext: BETandWIN.com Interactive Entertainment AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53894
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53894.rss2
ISIN: AT0000767553


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