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Erste Hilfe ist leichter geworden / ASB empfiehlt: Erste Hilfe lernen lohnt sich

Geschrieben am 25-01-2007

Köln (ots) - "Sie sind vor allem eins: einfacher", beschreibt
Peter Goldschmidt, Referent für die Notfallausbildung beim
ASB-Bundesverband, die neuen, seit Beginn des Jahres 2007 geltenden,
Leitlinien der Wiederbelebung. "Ein Grund mehr, Erste Hilfe zu
lernen", so Goldschmidt weiter. Denn Erste Hilfe kann Leben retten
und es gibt eigentlich nur einen Fehler: Nichts zu tun. Aus Angst,
etwas falsch zu machen, sollte sich deshalb niemand drücken. Jeder
Helfende ist rechtlich abgesichert, auch wenn dem Verletzten oder ihm
selbst Schaden zugefügt werden sollte. Was viele nicht wissen: Die
Verpflichtung zur Hilfe ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Zudem entscheiden nach einem Unfall die Hilfeleistungen in den
ersten Minuten oft über das Leben des Verunglückten. Wird gleich nach
dem Unfall mit Wiederbelebungs-maßnahmen begonnen, kann ein hoher
Prozentsatz von Notfallpatienten gerettet werden. "Darum sind Laien
als Ersthelfer vor Ort ein unverzichtbares Glied in der
Rettungskette", so Goldschmidt. Aber nur etwa 25 Prozent der
Deutschen wissen, was in einer Notsituation zu tun ist.

Das muss nicht sein. Denn Erste Hilfe kann mit wenig Zeitaufwand
und ohne große Kosten erlernt oder erneuert werden. Zum Beispiel in
einem Auffrischungskurs unter fachkundiger Anleitung beim ASB. In der
Erste-Hilfe-Ausbildung lernen die Teilnehmer praktisch anwendbare und
effektive Maßnahmen, die im Ernstfall Leben retten können.

"Die einzelnen Handgriffe sind durch die neuen Regeln leichter zu
lernen, prägen sich besser ein und führen so zu einer sicheren
Anwendung in der Praxis", erklärt Goldschmidt. Sie basieren auf
aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und legen noch mehr als
bisher Wert darauf, dass mit den einzelnen Handlungsschritten so früh
wie möglich begonnen wird.

Die Neuerungen im Überblick:

1. Nach Feststellen einer Bewusstlosigkeit soll zunächst das
Umfeld alarmiert werden: Laut "Hilfe" rufen.

2. Nach Feststellen normaler Atmung bei einem Bewusstlosen wird
eine neue, einfachere Seitenlage empfohlen, bevor anschließend ein
Notruf abzusetzen ist.

3. Wird beim Bewusstlosen jedoch nach zehn Sekunden Atemkontrolle
keine normale Atmung festgestellt, soll unverzüglich mit einem Notruf
der Rettungsdienst alarmiert werden. Danach sind sofort 30
Herzdruckmassagen im Wechsel mit zwei Beatmungen durchzuführen.

4. Der Druckpunkt liegt leicht aufzufinden (unverändert) in der
"Mitte der Brust", eine spezielle Methode zum Aufsuchen wird nicht
mehr empfohlen.

5. Ein höherer Wirkungsgrad der Wiederbelebungsmaßnahmen (besserer
Blutfluss und bessere Sauerstoffversorgung) soll durch einen
komprimierten Ablauf der lebensrettenden Maßnahmen erzielt werden.
Daher werden bei Erwachsenen keine Beatmungen mehr vor den ersten
Herzdruckmassagen empfohlen, soll jede Beatmung nur etwa eine Sekunde
dauern und sollen jeweils nicht mehr als zwei Beatmungsversuche
unternommen werden.

Die Basismaßnahmen können in der empfohlenen Weise grundsätzlich
auch bei Kindern angewendet werden, bei denen sich lediglich je nach
körperlicher Konstitution die Art und Weise der Herzdruckmassage
(Durchführung mit zwei Fingern beim Säugling bzw. mit nur einer Hand
sowie die Drucktiefe) entsprechend unterschiedlich darstellen.

Wer noch die "alten" Regeln beherrscht, ist aber keineswegs falsch
unterrichtet und kann diese auch weiterhin anwenden. Zur Auffrischung
wird insbesondere bei Unsicherheit dringend empfohlen, die
veränderten Basismaßnahmen in einem "Erste-Hilfe-Training" zu
erlernen und unter Anleitung auszuprobieren. Der ASB als einer der
größten Erste-Hilfe-Ausbilder in Deutschland bietet bundesweit Kurse
für alle Ziel- und Altersgruppen an.

Originaltext: ASB-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6532
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6532.rss2

Pressekontakt:
Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen:
ASB-Pressestelle:Dorothee Mennicken, Tel. 0221/47605-296,
Bianca Fornoff, Tel.: 0221/47605-233, Fax: -297, www.asb.de


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