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Erbschaftsteuer - Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht unmittelbar bevor / Aktuelle Einschätzungen der Steuerexperten von Haufe noch am Tag der Veröffentlichung

Geschrieben am 19-01-2007

Freiburg (ots) - Das lang erwartete Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer wird am 31.1. 2007
veröffentlicht werden, wie das Gericht soeben mitgeteilt hat.

Es geht hierbei um die Grundsatzentscheidung, ob die Bevorzugung
von Immobilien- und Betriebsvermögen im Vergleich zu Kapitalvermögen
bei Schenkungen und Erbschaften verfassungskonform ist. Der BFH hatte
diese Regelung bereits vor fünf Jahren als verfassungsrechtlich
bedenklich eingestuft. Der Gesetzgeber wartet seither mit einer
grundlegenden Reform der Erbschaftsteuer, da die Vorgaben der
Grundsatzentscheidung in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden
sollen.

Die Steuerexperten der Haufe Mediengruppe werden die Entscheidung
noch am Tag der Veröffentlichung kommentieren und auf erste
praktische Auswirkungen hinweisen. Für viele offene steuerrechtliche
Fragen wird jetzt Rechtssicherheit erwartet.

Die Informationen sind dann unter www.steuer-office.de kostenlos
abrufbar.

Medienvertretern steht der Justiziar der Haufe Mediengruppe und
Fachanwalt für Steuerrecht, Herr Prof. Gerhard Geckle, gern für ein
Gespräch zur Verfügung.

Originaltext: Lexware GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15034
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15034.rss2

Weitere Informationen:

Haufe Mediengruppe
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-975
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de
Aktuelle Pressemitteilungen, digitale Pressemappen zu den einzelnen
Produkten und die Möglichkeit, Rezensionsexemplare online zu
bestellen und Produktabbildungen und Pressetexte herunterzuladen.
http://presse.haufe.de


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