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Börsen-Zeitung: Gut gemeint, Kommentar von Christoph Ruhkamp zum Regierungsentwurf der Investmentgesetznovelle

Geschrieben am 18-01-2007

Frankfurt (ots) - Die deutsche Investmentbranche betreut ein
Vermögen von 1,2 Bill. Euro. Allein die Fondsgesellschaften
beschäftigen mehr als 12000 Mitarbeiter - und zählt man den Vertrieb
hinzu, geht es gleich um hunderttausende Arbeitsplätze. Offenbar hat
die Bundesregierung die Bedeutung des Wirtschaftszweiges erkannt: Mit
einer Novelle des Investmentgesetzes, deren Entwurf jetzt vorliegt,
möchte der Finanzminister das Wachstum der Branche anheizen. Neben
dem Schutz der Anleger geht es darum, unnötige Bürokratie abzubauen,
Nachteile gegenüber ausländischen Finanzplätzen zu beseitigen und
neue Produkte zu ermöglichen.

Dieses Ziel wird jedoch - wenn überhaupt - nur teilweise erreicht
und durch zahlreiche Details sogar konterkariert. Aus Sicht der
Investmentbranche ist der Gesetzentwurf durchaus gut gemeint, aber in
weiten Teilen verbesserungsbedürftig. Teilweise schießen die
deutschen Regeln beim Anlegerschutz sogar über die von der EU
gesetzten scharfen Standards hinaus. Beispiele dafür sind etwa der
Transaktionskostenabschlag, den jeder Anleger zahlen soll, der
Anteile für mehr als 100000 Euro zurückgibt - oder die
Transaktionskostenquote, die künftig zusätzlich zur bereits
etablierten Gesamtkostenquote veröffentlicht werden müsste.

Beide Regeln sind in anderen europäischen Ländern nicht zu finden.
Treten sie dennoch in Kraft, ist das Ergebnis absehbar: Schon bisher
wurden immer mehr Fonds in Irland oder Luxemburg aufgelegt und von
dort aus nach Deutschland verkauft, weil die Branche die hiesige
Regulierungswut meiden wollte. Die Auswirkungen sind nicht
unerheblich, denn mit dem Auflagestandort von Fonds ist auch die
Standortwahl zahlreicher Dienstleister verbunden. Juristen und
Wirtschaftsprüfer siedeln sich eben dort an, wo sie die
Investmentgesellschaften bedienen und deren Interessen gegenüber den
Behörden vertreten müssen.

Aber nicht alles an dem Gesetzentwurf ist schlecht: Stark ist er
dort, wo es um den Schutz der Anleger geht. Zu begrüßen sind etwa die
geplanten Kündigungsfristen für Großanleger in
Immobilien-Publikumsfonds. Bisher konnten manche Institutionelle
diese Fonds für die kurzfristige Anlage von Liquidität missbrauchen
und verwässerten damit die Rendite langfristig engagierter
Privatanleger. Dieser Praxis würde mit den neuen Regeln ein Riegel
vorgeschoben.

(Börsen-Zeitung, 19.1.2007)

Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30377
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0


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