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Statement von VPRT-Präsident Jürgen Doetz zur Debatte um die Novellierung des Urheberrechts ("Zweiter Korb")

Geschrieben am 16-01-2007

Bonn (ots) -


Endlich Sendeunternehmen an Pauschalabgabe beteiligen! Sender
haben Staatshaftungsklage eingereicht

Während der laufenden Debatte um die Überarbeitung des
Urheberrechts in Deutschland, die auf die Umsetzung einer
EU-Richtlinie zurückgeht ("Zweiter Korb"), hat der Präsident des
Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen
Doetz, erneut vehement an die Bundesregierung appelliert, den
bestehenden Ausschluss der privaten Sendeunternehmen von einer
Entschädigung für das private Aufzeichnen ihrer Programme endlich
aufzuheben. "Die Nichtberücksichtigung lässt sich weder mit
europäischem noch mit nationalem Recht vereinbaren. Aktuelle
Gerichtsentscheidungen wie die des EuGH zur Weitersendung in Hotels
haben den Schutz des technisch-wirtschaftlichen Aufwands der
Sendeunternehmen bei der Erstellung des Sendesignals massiv gestärkt.
Es ist seit Jahren überfällig, dass der nationale Gesetzgeber die
Ungleichbehandlung der Sendeunternehmen aufhebt!", so Doetz. Bislang
werden Sendeunternehmen im Unterschied zu anderen Rechteinhabern
nicht dafür entschädigt, wenn durch private Aufzeichnungen der
Programme etwa über einen Video- oder DVD-Rekorder Schäden bei der
Erst- und Zweitauswertung der Programme entstehen, etwa wenn weniger
Zuschauer die Programme während der Aufzeichung ansehen oder durch
Aufzeichnungen ein Weiterverkauf erschwert wird.

In einer aktuellen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hat
auch das Oberlandesgericht Dresden im Zusammenhang mit
Online-Videorekordern festgehalten, dass die Nichtberücksichtigung
der Privatsender beim sog. Pauschalvergütungstopf europäischen
Vorgaben widerspricht, wenn keine angemessene Beteiligung erfolgt. In
den Topf fließen derzeit deutlich mehr als 100 Mio. Euro, die über
Abgaben der Geräteindustrie und durch einen Anteil vom Verkaufspreis
bei Leermedien wie CD- und DVD-Rohlingen als Kompensation dafür
geleistet werden, dass geistiges Eigentum ohne Zustimmung des
Rechteinhabers vervielfältigt wird. "Die Sender sahen sich daher
gehalten, über ihre Verwertungsgesellschaft VG Media die
Bundesregierung in Verantwortung zu nehmen, um Schäden durch die
Nichtumsetzung europäischen Rechts abzuwenden und der nationalen
Ungleichbehandlung ein Ende zu setzen. Die VG Media hat aus diesem
Grund eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland
beim Landgericht Berlin eingereicht", so Doetz weiter. Auf
europäischer Ebene sei der Verband ebenfalls bereits tätig geworden,
so Doetz abschließend.

Originaltext: VPRT Verband privater Rundf. u.Telek.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6895
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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