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Elektro-Unternehmen müssen Konformität mit EU-Richtlinie erklären

Geschrieben am 15-01-2007

München (ots) - Unternehmen der Elektronindustrie müssen in der
Erklärung, dass ihre Produkte mit der europäischen
Niederspannungsrichtlinie übereinstimmen (Konformitätserklärung), auf
eine neue Fassung der Richtlinie Bezug nehmen: 2006/95 EG statt
bisher 73/23 EWG. Darauf weist Prof. Dr. Thomas Klindt hin,
Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München und Professor für
technisches Sicherheitsrecht an der Universität Kassel. Der Grund:
Ende 2006 verabschiedete die Europäische Union (EU) die Richtlinie in
einer redaktionell überarbeiteten Variante. Sie tritt morgen (16.
Januar) in Kraft.

Die Niederspannungsrichtlinie, die älteste der CE-Richtlinien,
vereinheitlichte 1973 das technische Sicherheitsrecht für
elektronische Produkte. Die Palette reicht von Haushaltsgeräten über
Spielzeug bis hin zu Industrie-Maschinen. Die Übereinstimmung mit den
sicherheitstechnischen Vorgaben müssen Unternehmen mit Unterschrift
der verantwortlichen Manager erklären und auf Nachfrage den
Marktüberwachungsbehörden vorlegen "Auch wenn es sich scheinbar nur
um eine Formalie handelt, sollten Unternehmen die Bezugnahme in der
Konformitätserklärung ernst nehmen", warnt Klindt. "Wenn ein
Unternehmen eine Erklärung mit veraltetem Bezug vorlegt, schafft das
unnötig Misstrauen in den gesamten Sicherheitsstandard der Produkte."

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58950
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
Tel. ++49 (0) 89-28 628-226 / Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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