| | | Geschrieben am 21-12-2006 EnBW stellt Antrag auf Übertragung von Reststrommengen auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I / Optimierung von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
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 Berlin/Karlsruhe (ots) - Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute
 beim Bundesumweltministerium einen Antrag auf
 Reststrommengenübertragung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I
 (GKN I) gestellt. Beantragt wurde die Übertragung von insgesamt 46,9
 Terawattstunden (46,9 Milliarden Kilowattstunden) aus dem
 Reststrommengenkontingent des Kernkraftwerks Neckarwestheim II (GKN
 II). Mit der Übertragung dieser Strommenge ergibt sich für GKN I
 rechnerisch eine voraussichtliche Verlängerung der Betriebszeit um
 ca. acht Jahre, also voraussichtlich bis zum Jahr 2017. In Folge
 dieser Reststrommengenübertragung verkürzt sich gleichzeitig auch die
 rechnerische Betriebszeit des abgebenden Kernkraftwerks GKN II um ca.
 fünf Jahre, also voraussichtlich ebenfalls bis zum Jahr 2017. Mit dem
 Antrag nimmt die EnKK ihr im Atomgesetz ausdrücklich verbrieftes
 Recht wahr, die Übertragung von Strommengenkontingenten von einem
 Kraftwerk auf ein anderes zu beantragen.
 
 EnBW-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Utz Claassen: "Wir betreiben
 keine wahltaktische Kosmetik. Wir wollen Synergien heben in den
 Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Wir stellen deshalb
 einen kraftvollen Antrag mit echter Substanz. Dabei orientieren wir
 uns an internationalen Maßstäben - und all dies selbstverständlich in
 vollem Einklang mit dem Wortlaut und den Zielen des Atomgesetzes. Wir
 stellen heute einen Antrag, der nachhaltig die Sicherheit erhöht, die
 Wirtschaftlichkeit verbessert, preisentlastende Effekte schafft, die
 Versorgungssicherheit fördert und wesentlich dem Klimaschutz dient.
 Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Kunden und unserer
 Umwelt."
 
 Durch die beantragte Strommengenübertragung bleibt die bisherige
 Konstellation einer Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim
 längstmöglich erhalten und ermöglicht damit die maximale Nutzung der
 daraus resultierenden Synergien zugunsten von Sicherheit und
 Wirtschaftlichkeit über alle Betriebsphasen. Die gleichzeitige
 Beendigung des Leistungsbetriebs von GKN I und GKN II hat den
 zusätzlichen Vorteil, dass GKN II nicht solitär laufen und
 schließlich als letztes Kernkraftwerk in Deutschland stillgelegt
 wird. Die Möglichkeiten auf dem Beschaffungsmarkt verbessern sich
 dadurch ebenfalls, wie auch die Wirtschaftlichkeit von
 Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Rückbauphase. Der Betrieb als
 Doppelblockanlage ist darüber hinaus insbesondere auch
 sicherheitstechnisch von großem Vorteil. Der Einsatz des selben
 Personals in beiden Blöcken führt zu einer Summierung, Sicherung und
 Rückkopplung von Erfahrung und Know-how und optimiert damit
 Instandhaltung und Betriebsführung. Für die Region bedeutet dieser
 Schritt eine langfristige Sicherung von mehr als 400 Arbeitsplätzen
 am Standort Neckarwestheim und gleichzeitig den Erhalt eines
 wesentlichen Wirtschaftsfaktors. Baden-Württemberg bewahrt sich mit
 dieser Übertragung seine zuverlässige, CO2-arme und sichere
 Stromversorgung im Land und die Bundesrepublik eine international
 wettbewerbsfähige Energieversorgung.
 
 Das Atomgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Strommengenkontingente
 von einem Kraftwerk auf ein anderes übertragen werden können. Der
 Antrag der EnKK folgt damit vollumfänglich der Logik und dem Geist
 des Gesetzes. Mit diesem Antrag wird in der Summe keine zusätzliche
 Kilowattstunde Strom mit Kernenergie erzeugt. Aus Sicht der
 Rechtsberatung der EnBW ist die Rechtslage so eindeutig, dass das
 Bundesumweltministerium dem Antrag stattgeben muss. "Uns ist die
 Feststellung wichtig, dass mit der beantragten
 Reststrommengenübertragung nur eine Umverteilung von Reststrommengen
 und keine generelle Laufzeitverlängerung verbunden ist. Eine
 generelle Laufzeitverlängerung kann nur der Gesetzgeber durch eine
 Änderung des Atomgesetzes ermöglichen," betont Dr. Hans-Josef Zimmer,
 Vorsitzender der Geschäftsführung der EnBW Kernkraft GmbH.
 
 Wenn dabei gleichwohl auch die öffentliche Diskussion über die
 Rolle der Kernenergie im Energiemix der Zukunft einen Impuls erfahren
 sollte, würde die EnBW dies durchaus begrüßen. Dies auch vor dem
 Hintergrund, dass Bundesumweltminister Gabriel mit Blick auf den
 internationalen Klimaschutz vor kurzem erst selbst das Ziel
 formuliert hat, Deutschland solle seine Treibhausgas-Emissionen -
 statt wie bisher geplant um 30 Prozent - sogar um 40 Prozent  bis
 2020 unter das Niveau von 1990 mindern. "Angesichts der akut
 drohenden Klimakatastrophe darf es nicht länger Tabus geben", meint
 Prof. Dr. Utz Claassen. "Wir brauchen eine Modernisierung des
 Atomkonsenses, mit der uns durch sicherheitstechnisch flankierte
 längere Laufzeiten ein Zeitfenster, ein Geldfenster und ein
 Forschungs- und Entwicklungsfenster geöffnet wird, um verbesserte
 regenerative Technologien und geeignete Speichertechnologien für eine
 ressourcenschonende und emissionsfreie Zukunft zu entwickeln. Es wäre
 fatal, wenn wir durch ein übereiltes Abschalten der Kernkraftwerke
 fossile Erzeugungsstrukturen über Jahrzehnte zementieren würden."
 
 Originaltext:         EnBW Energie Baden Württemberg AG
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12866
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12866.rss2
 ISIN:                 DE0005220008
 
 Pressekontakt:
 EnBW Energie Baden-Württemberg AG
 Unternehmenskommunikation
 Durlacher Allee 93
 
 76131 Karlsruhe
 Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
 Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
 unternehmenskommunikation@enbw.com
 www.enbw.com
 
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