| | | Geschrieben am 21-12-2006 Immobilien im Ausland
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 Frankfurt am Main (ots) -
 
 
 Kauf und Vererbung weisen häufig Tücken auf
 
 Wer träumt derzeit nicht davon, dem deutschen Winter zu
 entfliehen? Ein Häuschen in Spanien? Eine Wohnung in Florida? Schon
 1,5 Millionen Deutsche haben sich den Traum einer eigenen
 Auslandsimmobilie erfüllt - Tendenz steigend. Beim Kauf müssen
 allerdings die landestypischen organisatorischen Besonderheiten in
 der jeweiligen Landessprache bewältigt werden. Da Auslandsimmobilien
 eine zunehmend wichtige Rolle in den Vermögensportfolios deutscher
 Anleger einnehmen, sollten Interessenten auch den langfristigen Blick
 auf die Vererbungsmodalitäten wagen.
 
 Schon beim Kauf auf landestypische Eigenheiten achten
 
 "Wer beim Erwerb einer Immobilie im Ausland die rechtlichen und
 steuerlichen Regelungen vor Ort zu wenig beachtet, kann im Nachhinein
 unangenehme Überraschungen erleben", weiß Ludger Strecker, Leiter
 Private Wealth Management beim Commerzbank Private Banking. In einem
 ersten Schritt sei darum zu klären, ob eine Zustimmung der örtlichen
 Behörden und Ämter für den Kauf erforderlich ist. Hier reicht die
 Spannweite staatlicher Vorschriften von zwingender Notwendigkeit
 einer behördlichen Genehmigung etwa in der Schweiz bis hin zu gar
 keinen Regularien wie beispielsweise in einigen Staaten der USA.
 
 In einem zweiten Schritt sollten sich potenzielle Käufer über die
 länderspezifischen Rechtsvorschriften für den Kauf informieren. Zum
 Beispiel sind in Spanien, Italien und Frankreich Vorverträge in der
 Regel auch ohne notarielle Beurkundung bindend. Darüber hinaus
 erschweren zum Teil regionale Besonderheiten wie
 Urbanisationsregelungen oder Umweltauflagen die Orientierung und
 können u. a. durch versteckte Kosten den Traum von der
 Auslandsimmobilie zum Scheitern bringen. "Bei Kaufverhandlungen und
 Vertragsabschlüssen im Ausland sollte nicht auf die Unterstützung
 ortsansässiger Anwälte und Notare verzichtet werden", rät Strecker.
 "Deshalb bieten wir unseren Kunden ein spezielles Beratungsangebot,
 das bei der Auswahl solcher Ansprechpartner unterstützt und einen
 geeigneten Kontakt vor Ort vermittelt."
 
 Heute schon an übermorgen denken
 
 Nicht nur der Kauf einer Auslandsimmobilie ist von nationalen
 Vorschriften geprägt, auch die Vererbung. Obwohl die Wenigsten sich
 bei der Anschaffung auch mit Erbfragen beschäftigen wollen, ist
 gerade dies sehr wichtig. Denn ein ungeregelter Nachlass setzt die
 Erben hohen organisatorischen und monetären Belastungen aus.
 International lassen sich grundsätzlich zwei Vorgehensweisen im
 Erbrecht unterscheiden. Spanien oder Italien beispielsweise handeln
 meist nach dem Heimatrecht des Erblassers. Dies bedeutet, dass
 ausländische Immobilien eines deutschen Staatsbürgers nach deutschem
 Recht vererbt werden. In anderen Staaten, darunter Frankreich und
 Südafrika, ist das Ländererbrecht verbreitet, unabhängig von der
 Nationalität des Erblassers. Die Schweiz stellt einen Sonderfall dar.
 Dort richtet sich das Erbrecht nach dem Wohnsitz. Wer also in der
 Schweiz lebt, dessen Nachlass wird auch nach Schweizer Recht
 gehandhabt.
 
 Ebenso wie das Erbrecht unterscheidet sich die Erbschaftsteuer von
 Land zu Land - von prinzipieller Steuerfreiheit bis hin zu einer sehr
 hohen Besteuerung. Besonders in Staaten der USA sollte die zu
 zahlende Erbschaftsteuer schon vor dem Kauf bekannt sein, weil sie
 nicht nur auf Nettobasis ermittelt wird, sondern häufig ein
 progressiver Tarif Anwendung findet. Demnach kann die Steuerrate bis
 zu 55% des Immobilienwerts betragen. Doppelbesteuerungsabkommen
 zwischen Deutschland und den jeweiligen Ländern erschweren den
 Überblick zusätzlich. "Die Rahmenbedingungen für das Vererben einer
 Auslandsimmobilie sollten deshalb ein wichtiger Aspekt bei der Wahl
 des Feriendomizils sein", betont Strecker. Unter Umständen ist die
 vermeintlich zweite Wahl langfristig die bessere Alternative.
 
 Originaltext:         Commerzbank Private Banking
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54251
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54251.rss2
 
 Weitere Informationen:
 
 Commerzbank Private Banking - Public Relations
 60261 Frankfurt am Main
 Tel. (069) 136 - 44552
 Fax (069) 136 - 56928
 E-Mail: 	PR.PrivateBanking@commerzbank.com
 Internet: www.privatebanking.commerzbank.de
 
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