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Immobilien im Ausland

Geschrieben am 21-12-2006

Frankfurt am Main (ots) -


Kauf und Vererbung weisen häufig Tücken auf

Wer träumt derzeit nicht davon, dem deutschen Winter zu
entfliehen? Ein Häuschen in Spanien? Eine Wohnung in Florida? Schon
1,5 Millionen Deutsche haben sich den Traum einer eigenen
Auslandsimmobilie erfüllt - Tendenz steigend. Beim Kauf müssen
allerdings die landestypischen organisatorischen Besonderheiten in
der jeweiligen Landessprache bewältigt werden. Da Auslandsimmobilien
eine zunehmend wichtige Rolle in den Vermögensportfolios deutscher
Anleger einnehmen, sollten Interessenten auch den langfristigen Blick
auf die Vererbungsmodalitäten wagen.

Schon beim Kauf auf landestypische Eigenheiten achten

"Wer beim Erwerb einer Immobilie im Ausland die rechtlichen und
steuerlichen Regelungen vor Ort zu wenig beachtet, kann im Nachhinein
unangenehme Überraschungen erleben", weiß Ludger Strecker, Leiter
Private Wealth Management beim Commerzbank Private Banking. In einem
ersten Schritt sei darum zu klären, ob eine Zustimmung der örtlichen
Behörden und Ämter für den Kauf erforderlich ist. Hier reicht die
Spannweite staatlicher Vorschriften von zwingender Notwendigkeit
einer behördlichen Genehmigung etwa in der Schweiz bis hin zu gar
keinen Regularien wie beispielsweise in einigen Staaten der USA.

In einem zweiten Schritt sollten sich potenzielle Käufer über die
länderspezifischen Rechtsvorschriften für den Kauf informieren. Zum
Beispiel sind in Spanien, Italien und Frankreich Vorverträge in der
Regel auch ohne notarielle Beurkundung bindend. Darüber hinaus
erschweren zum Teil regionale Besonderheiten wie
Urbanisationsregelungen oder Umweltauflagen die Orientierung und
können u. a. durch versteckte Kosten den Traum von der
Auslandsimmobilie zum Scheitern bringen. "Bei Kaufverhandlungen und
Vertragsabschlüssen im Ausland sollte nicht auf die Unterstützung
ortsansässiger Anwälte und Notare verzichtet werden", rät Strecker.
"Deshalb bieten wir unseren Kunden ein spezielles Beratungsangebot,
das bei der Auswahl solcher Ansprechpartner unterstützt und einen
geeigneten Kontakt vor Ort vermittelt."

Heute schon an übermorgen denken

Nicht nur der Kauf einer Auslandsimmobilie ist von nationalen
Vorschriften geprägt, auch die Vererbung. Obwohl die Wenigsten sich
bei der Anschaffung auch mit Erbfragen beschäftigen wollen, ist
gerade dies sehr wichtig. Denn ein ungeregelter Nachlass setzt die
Erben hohen organisatorischen und monetären Belastungen aus.
International lassen sich grundsätzlich zwei Vorgehensweisen im
Erbrecht unterscheiden. Spanien oder Italien beispielsweise handeln
meist nach dem Heimatrecht des Erblassers. Dies bedeutet, dass
ausländische Immobilien eines deutschen Staatsbürgers nach deutschem
Recht vererbt werden. In anderen Staaten, darunter Frankreich und
Südafrika, ist das Ländererbrecht verbreitet, unabhängig von der
Nationalität des Erblassers. Die Schweiz stellt einen Sonderfall dar.
Dort richtet sich das Erbrecht nach dem Wohnsitz. Wer also in der
Schweiz lebt, dessen Nachlass wird auch nach Schweizer Recht
gehandhabt.

Ebenso wie das Erbrecht unterscheidet sich die Erbschaftsteuer von
Land zu Land - von prinzipieller Steuerfreiheit bis hin zu einer sehr
hohen Besteuerung. Besonders in Staaten der USA sollte die zu
zahlende Erbschaftsteuer schon vor dem Kauf bekannt sein, weil sie
nicht nur auf Nettobasis ermittelt wird, sondern häufig ein
progressiver Tarif Anwendung findet. Demnach kann die Steuerrate bis
zu 55% des Immobilienwerts betragen. Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen Deutschland und den jeweiligen Ländern erschweren den
Überblick zusätzlich. "Die Rahmenbedingungen für das Vererben einer
Auslandsimmobilie sollten deshalb ein wichtiger Aspekt bei der Wahl
des Feriendomizils sein", betont Strecker. Unter Umständen ist die
vermeintlich zweite Wahl langfristig die bessere Alternative.

Originaltext: Commerzbank Private Banking
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54251
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54251.rss2

Weitere Informationen:

Commerzbank Private Banking - Public Relations
60261 Frankfurt am Main
Tel. (069) 136 - 44552
Fax (069) 136 - 56928
E-Mail: PR.PrivateBanking@commerzbank.com
Internet: www.privatebanking.commerzbank.de


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