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Börsen-Zeitung: Dogmenstreit, Kommentar zur RWE-Abmahnung durch das Kartellamt wegen überhöhter Industriestrompreise von Brunfrid Rudnick

Geschrieben am 20-12-2006

Frankfurt (ots) - Politik und Wettbewerbshüter haben die Pflicht,
für preisgünstige Energie zu sorgen. Doch weil der Kampf gegen hohe
Strompreise so populär ist, besteht die Gefahr der Überreaktion
jenseits des Pfades der ordnungspolitischen Tugenden. Zu den
untauglichen politischen Versuchen, den Strompreis zu bändigen,
gehört die beabsichtigte Verschärfung der kartellrechtlichen
Missbrauchsaufsicht. Denn falls sich das Bundeskartellamt mit seiner
jüngsten Abmahnung gegen RWE wegen missbräuchlich überhöhter
Strompreise durchsetzen kann, wäre eine Novellierung des
Kartellrechts überflüssig.

Im Kern geht es um den Dogmenstreit, ob die Stromversorger die
kostenlos zugeteilten CO2-Zertifikate mit ihrem an der Energiebörse
ermittelten Marktwert im Strompreis für Industriekunden voll
kalkulieren dürfen. In der Begründung für die Abmahnung lassen sich
jedoch Schwachpunkte erkennen. Das Kartellamt unterstellt eine
marktbeherrschende Stellung von RWE und Eon, die gemeinsam gut 60%
der Nettostrommenge produzierten. VDEW hat jüngst einen addierten
Marktanteil von knapp 34% errechnet. Wer hat recht?

Dass die Versorger wegen der überragenden Marktstellung diese
Opportunitätskosten leichter überwälzen können als andere Branchen,
wird von renommierten Wissenschaftlern angezweifelt. Beispielsweise
kann die Stahlindustrie den Zertifikatpreis deshalb nicht
weiterreichen, weil sie gegen ausländische Wettbewerber antritt, die
keine Zertifikatkosten haben.

Im Wettbewerb wie im Monopol wird der Preis, zu dem sich Angebot
und Nachfrage ausgleichen, von den Grenzkosten und nicht von den
Durchschnittskosten bestimmt. Deshalb verursacht der Verbrauch der
zum Marktpreis bewerteten Zertifikate bei der Stromerzeugung echte
variable Kosten. Allerdings: Die unübersehbaren stattlichen
Zusatzgewinne aus kostenlosen Zertifikaten hat die Politik zu
verantworten, die die CO2-Rechte kostenlos ausgegeben hat.

Natürlich würde es den Beifall der Industrie finden, wenn RWE und
andere die Kosten für Verschmutzungsrechte statt mit 12 Euro nur mit
3 Euro je Megawattstunde geltend machen dürften. Das hätte nicht nur
den Charme einer direkt preisdämpfenden Wirkung. Darüber hinaus
könnten die zu viel gezahlten Summen zivilrechtlich eingeklagt werden
- falls sich das Kartellamt durchsetzt.

Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30377
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

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Rückfragen bitte an:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0


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