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Haufe aktuell: Haufe streitet im Interesse der Steuergerechtigkeit - Musterverfahren gegen die Kürzung der Pendlerpauschale

Geschrieben am 13-12-2006

Freiburg (ots) - Über derzeit zwei Musterverfahren (beim
Finanzgericht des Saarlandes und dem Niedersächsischen Finanzgericht)
setzt sich die Haufe Mediengruppe für die Beibehaltung der bis Ende
2006 noch geltenden ungekürzten Pendlerpauschale ein.

Die beiden Fälle, bei denen es um gravierende Auswirkungen der
Kürzungen ab 2007 geht, sollen bis zum Bundesverfassungsgericht
geführt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die
beschlossenen erheblichen Einschränkungen noch verfassungskonform
sind oder gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoßen.

Aktuell weist der Bevollmächtigte beider Verfahren, der Justitiar
der Haufe Mediengruppe und Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle auf
Folgendes hin: Gegen Jahresende stellen bereits viele Berufspendler
einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei ihrem Finanzamt. Der
Freibetrag kann dann sofort bei der Gehaltsabrechnung über den
Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt werden. Hier kann versucht
werden, dass der volle berufsbedingte Werbungskostenaufwand wie für
2006 (also Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer)
eingetragen wird. Die Finanzämter werden sich jedoch auf die
geänderte Rechtslage berufen und lediglich die Pauschale für die
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21. Kilometer
gewähren. Und dies mit 0,30 Euro für die einfache Entfernung. Gegen
die Kürzung könnte Einspruch eingelegt werden. Nach jetziger Sachlage
werden jedoch auch die Einsprüche sehr schnell unter Hinweis auf die
ab 2007 geltende Rechtslage zurückgewiesen werden. Das
Einspruchsverfahren ist zwar kostenlos, aber wer dann den Weg vor das
Finanzgericht sucht, trägt ein hohes Kostenrisiko und hat zudem einen
Gerichtskostenvorschuss zu entrichten.

Prof. Gerhard Geckle rät daher: Besser ist es, den Ausgang der
Musterverfahren zu beobachten. Allgemeine Presse-Aufrufe zur
Klageerhebung sind wegen des Risikos nicht zweckdienlich. Im
Einzelfall kann es sich lohnen, beim Finanzamt das Ruhen des eigenen
Einspruchverfahrens mit Hinweis auf die ersten Musterklagen zu
beantragen.

Die meisten Steuerzahler werden die Pendlerpauschale als
berücksichtigungsfähige Werbungskosten ohnehin erst mit der
Steuererklärung 2007, dann Anfang 2008, geltend machen. Bis dahin
gibt es vielleicht eine Aufnahme der Musterverfahren in den so
genannten Vorläufigkeitsvermerk für jeden Steuerbescheid. Dies mit
dem Vorteil, dass bei einer späteren Korrektur der gesetzlichen
Kürzung durch das Bundesverfassungsgericht dann automatisch der
Steuerbescheid geändert wird.

Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand unter
www.steuer-office.de

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Kontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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