| | | Geschrieben am 07-12-2006 "Report München": Kippt Pfahls sein Urteil?
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 München (ots) - Holger Pfahls will nach Recherchen des
 ARD-Magazins "Report München" gegen seine Verurteilung in Augsburg
 wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsnahme vorgehen. Er kann sich
 dabei auf eine Intervention der Schweiz stützen, die jetzt der
 Augsburger Justiz die Verwendung entscheidender Bankunterlagen als
 Beweismittel verboten hat. Damit platzt die Indizienkette in den
 Schmiergeldverfahren um das Fuchspanzergeschäft zwischen dem
 Thyssen-Konzern und Saudi-Arabien. Die spektakuläre Aktion der
 Schweiz bezieht sich zwar zunächst nur auf die Urteile gegen zwei
 Thyssen-Manager. Aber der Augsburger Staatsanwaltschaft droht bald
 auch in den übrigen Verfahren ein Schiffbruch. Folco Galli, Sprecher
 des Schweizer Bundesamtes für Justiz sagte gegenüber dem Bayerischen
 Rundfunk: "Falls weitere Anzeigen eingehen sollten, würden wir
 selbstverständlich den Sachverhalt abklären und falls nötig erneut
 intervenieren."
 
 Auf die Frage von "Report München", welche Schritte Pfahls gegen
 sein Urteil unternehmen werde, antwortete sein Anwalt Volker Hofmann:
 "Wir prüfen bereits die rechtlichen Möglichkeiten". In Frage kommt
 nach Auskunft von Juristen entweder ein Widerruf des Geständnisses
 oder ein Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesses wegen eines
 Verfahrenshindernisses. Der Ex-Staatssekretär und CSU-Politiker war
 fünf Jahre auf der Flucht. Pfahls hat gestanden, dass der
 Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark Schmiergeld
 auf einem Schweizer Treuhandkonto für ihn deponiert hatte. Das
 Geständnis war jedoch das Ergebnis eines umstrittenen Deals mit der
 Augsburger Justiz, die Pfahls unter Druck gesetzt und ihm eine milde
 Strafe von zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis gewährt hatte. Nach
 Prozessende kam der Verurteilte auf freien Fuß. Pfahls ist aufgrund
 seines Geständnisses jedoch mit einer Steuernachzahlung von rund
 einer Million Euro konfrontiert. Entgegen seinen Erwartungen hat das
 Finanzamt den entsprechenden rechtskräftigen Steuerbescheid bisher
 nicht zurückgenommen. Über seine Klage dagegen hat das Finanzgericht
 in München noch nicht entschieden.
 
 Kippt das Urteil gegen Pfahls, dann profitiert davon auch sein
 Freund Dieter Holzer, der ihm bei der Finanzierung und Organisation
 seiner fünfjährigen Flucht geholfen hatte. Das gegen Holzer wegen
 Fluchthilfe in Augsburg anhängige Strafverfahren wäre damit erledigt.
 
 Max Strauß, der vom kommenden Montag an in einem neuen Prozess
 wegen Steuerhinterziehung in Augsburg vor Gericht steht, hat nach
 Informationen von "Report München" bereits die Konsequenzen aus der
 Schweizer Intervention gezogen: Sein Anwalt hat gestern ein
 "Auskunftsersuchen" an das Schweizer Bundesamt für Justiz
 abgeschickt. Es ist zu erwarten, dass auch in seinem Fall die
 Schweizer Justiz ein Veto ausspricht. Folco Galli gegenüber dem
 Bayerischen Rundfunk: "Es ist keine einvernehmliche Lösung mit der
 deutschen Justiz möglich. Die Standpunkte sind diametral
 unterschiedlich." Das widerspricht der Äußerung des Augsburger
 Oberstaatsanwalts Reinhard Nemetz, der in einem Interview mit dem
 Bayerischen Fernsehen erklärt hatte, dass die Schweiz in Deutschland
 ihren Standpunkt nicht durchsetzen könne und er davon ausgehe, dass
 sich die Sache in einem Gespräch mit den Schweizer Behörden zu seiner
 Zufriedenheit regeln lasse. Die Schweiz habe zwar keine direkten
 Sanktionsmöglichkeiten, sagte Galli weiter. Er stellte aber klar:
 "Mit besonders renitenten Ländern könnte man auch die Zusammenarbeit
 im Bereich der Rechtshilfe einstellen."
 
 Vom Schweizer Veto betroffen sind Kontoauszüge des ehemaligen
 Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber. Der soll Pfahls, Max Strauß und
 die Thyssen-Manager Winfried Haastert und Jürgen Maßmann im
 Zusammenhang mit Provisionszahlungen aus dem Fuchs-Panzer-Deal und
 Airbus-Geschäften geschmiert haben. Die Schweiz hatte das Verbot
 ausgesprochen, weil sie sich von der Augsburger Justiz durch
 Vorenthaltung von wesentlichen  Informationen getäuscht fühlte, so
 dass sie auf dem Weg der Rechtshilfe zu Unrecht Schreibers Unterlagen
 herausgegeben habe.
 
 Bei Verwendung bitte Quellenangabe.
 
 Originaltext:         BR Bayerischer Rundfunk
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7560
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7560.rss2
 
 Pressekontakt:
 Redaktion, Klaus Wiendl, Telefon 089 / 3806-5370 und 0172/8149570,
 Fax -7667, klaus.wiendl@brnet.de
 
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