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Einladung zum Gespräch und zum Dialog. / Handreichung zum Thema Christen und Muslime in Deutschland

Geschrieben am 28-11-2006

Hannover (ots) - Am heutigen Dienstag, 28. November, hat der Rat
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) seine zweite
Handreichung zum Dialog zwischen Christen und Muslimen in Deutschland
vorgestellt. Sie solle sowohl Mitgliedern der evangelischen Kirche
als auch der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zur Orientierung
dienen, erklärte der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang
Huber, bei der Vorstellung in Berlin. Dabei verstehe der Rat die
124-seitige Broschüre auch als einen sachorientierten Beitrag zum
Gespräch mit Muslimen in Deutschland. Zusammen mit dem Vorsitzenden
der vom Rat eingesetzten Ad-hoc-Kommission, Jürgen Schmude, wies der
Ratsvorsitzende darauf hin, dass der EKD-Text 86 "Klarheit und gute
Nachbarschaft" die aktuellen gesellschaftlichen Debatten wahrnehme
und gleichzeitig den Kirchengemeinden Leitlinien an die Hand gebe für
die Zusammenarbeit mit muslimischen Partnern. Die gute Nachbarschaft
werde längst zwischen Christen und Muslimen praktiziert, meinte der
frühere Bundesminister und Präses der EKD-Synode, Jürgen Schmude. Sie
habe auch weiterhin gute Entwicklungschancen. Kritische Fragen bei
den Gesprächen seien deshalb keine Angriffe, sondern notwendiges
Bemühen um Verständigung und Verständnis.

Hannover/Berlin, 28. November 2006
Pressestelle der EKD
Christof Vetter

Hinweis:
EKD-Texte 86, "Klarheit und gute Nachbarschaft. Christen und Muslime
in Deutschland. Eine Handreichung des Rates der EKD", kann zum Preis
von 2 Euro bestellt werden beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser
Straße 12, 30419 Hannover, Fax: 0511/2796-457; Email: versand@ekd.de

Die Einführung des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber im Wortlaut:

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland stellt heute eine
neue Ausarbeitung zum Zusammenleben von Christen und Muslimen in
Deutschland vor. Diese trägt den Titel "Klarheit und gute
Nachbarschaft. Christen und Muslime in Deutschland".

Nach der Veröffentlichung der Handreichung "Zusammenleben mit
Muslimen in Deutschland. Gestaltung der christlichen Begegnung mit
Muslimen" im Jahr 2000 ist dies die zweite Handreichung zu diesen
Fragen. Sie soll sowohl Mitgliedern der evangelischen Kirche als auch
der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zur Orientierung dienen. Sie
versteht sich auch als ein sachorientierter Beitrag zum Gespräch mit
Muslimen in Deutschland.

In den zurückliegenden Jahren haben neue Entwicklungen im
Verhältnis zum Islam ein neues Nachdenken herausgefordert. Der
Missbrauch des Islam durch radikalislamische Gruppen, die Diskussion
um das Kopftuch im Schuldienst, die Frage nach den geeigneten
Schritten zur stärkeren gesellschaftlichen Integration von Muslimen,
die Bemühungen muslimischer Verbände um ihre Position in der
deutschen Gesellschaft, die Bemühungen um islamischen
Religionsunterricht sind nur einige der signifikanten neuen
Herausforderungen, vor die sich unsere Gesellschaft und mit ihr auch
unsere Kirche gestellt sieht. Der 11. September 2001 ist zu einem
Datum geworden, nach welchem eine Reihe von Fragen neu zu stellen
war. Der Karikaturenstreit und andere Auseinandersetzungen des Jahres
2006 haben den Orientierungsbedarf in wichtigen Fragen unterstrichen.

Dies hat auch in der evangelischen Kirche zu ausführlichen und zum
Teil kontroversen Diskussionen geführt. Von den Leitungsorganen der
Kirche wurden immer wieder orientierende Klärungen erwartet. Der Rat
der EKD hat deshalb vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe unter dem
Vorsitz von Dr. Jürgen Schmude beauftragt, diese neuen
Herausforderungen zu durchdenken. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt in
der neuen Handreichung vor. Angesichts der komplexen Fragestellung
und eingedenk der Tatsache, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe
sich dieser Aufgabe ehrenamtlich neben ihren sonstigen
Verpflichtungen gewidmet haben, ist die Arbeit zügig zum Abschluss
gekommen. Auch im Namen des Rates der EKD danke ich der Arbeitsgruppe
und ihrem Vorsitzenden Jürgen Schmude sehr herzlich für die Sachkunde
und die beharrliche Zielorientierung bei der Erarbeitung dieses
Textes.

Die neue Handreichung beginnt mit theologischen Reflexionen über
den Wahrheitsanspruch von Christentum und Islam, über Gemeinsames und
Trennendes in beiden Religionen und über die Motivation der
evangelischen Kirche zur Begegnung mit Muslimen.

In dem umfangreichen Teil über "Spannungsbereiche
gesellschaftlicher Integration" werden Schlüsselfragen der
gegenwärtigen Debatte erörtert. Es geht um die Rolle der Religionen
im säkularen Rechtsstaat, um das Verhältnis des Islam zu
demokratischen Prinzipien, um Religionsfreiheit und Religionswechsel,
um die Menschenrechte insgesamt, um den Umgang mit Minderheiten, um
religiös legitimierte Gewalt und um die Friedensverpflichtung der
Religionen. In besonderer Weise beschäftigt sich dieser Teil mit der
Wechselwirkung zwischen Religion, Migration und Integration.

Der dritte Teil konzentriert sich auf die Spannungsbereiche des
praktischen Zusammenlebens. Der Blick richtet sich auf Ehe und
Familie, das Verhältnis der Generationen, die Geschlechterrollen, die
Probleme und Chancen christlich-muslimischer Ehen, die Situation in
den Bildungseinrichtungen einschließlich der Kindertagesstätten, den
islamischem Religionsunterricht und das Kopftuch im Schuldienst. In
diesem Abschnitt geht es aber auch um das religiöse
Gemeinschaftsleben; dabei werden der Bau von Moscheen, die Nutzung
kirchlicher Räume durch Muslime, das Schächten und der Umgang mit Tod
und Sterben angesprochen. Die Aufgabe der interkulturellen Öffnung
sozialer Dienste wird in dem Abschnitt über "Muslime in der Diakonie"
konkretisiert.

Den Kirchengemeinden werden konkrete Leitlinien für die
Zusammenarbeit mit muslimischen Partnern gegeben. Deswegen werden im
vierten Teil Informationen über den "Organisierten Islam"
zusammengestellt und Gesichtspunkte dargelegt, die bei der
Zusammenarbeit zu beachten sind.

Schließlich werden im abschließenden Teil "Ziele und Inhalte
interreligiöser Zusammenarbeit" präzisiert; dabei greift die
evangelische Kirche auf jahrzehntelange Erfahrungen zurück. Die
Kritik, die an manchen Gestaltungsformen des christlich-islamischen
Dialogs geäußert wird, wird dabei aufgegriffen. Zur Frage von
gemeinsamen Gebeten und religiösen Feiern werden nicht nur
Möglichkeiten erwogen, sondern auch Grenzen deutlich markiert.

Die erste Handreichung zu diesem Thema, die im Jahr 2000
veröffentlicht wurde, behält weiterhin ihre Gültigkeit und ihren
Wert. An zahlreichen Stellen des neuen Textes wird auf diese
Handreichung Bezug genommen, um Zusammenhänge nicht zu wiederholen,
sondern damalige Erkenntnisse und Positionen erneut zu
unterstreichen. Der neue Text macht deutlich, an welchen Stellen wir
unsere Positionen bekräftigt, an welchen wir sie neu durchdacht und
weiterentwickelt haben.

Die neue Handreichung trägt den Titel "Klarheit und gute
Nachbarschaft", weil sie eine Reihe von kontroversen Fragen aufgreift
und zu Klärungen beitragen will. In das Verständnis des Islam und
seiner Wegleitung durch die Muslime selbst wollen wir damit nicht
eingreifen.

Der Respekt vor dem Glauben und der Überzeugung des anderen ist
eine Grundbedingung. Das schließt die Bereitschaft ein, die Motive
und Intentionen der jeweils anderen zu verstehen und zu respektieren,
auch wenn man sie nicht unbedingt teilt. Doch haben Überzeugungen
dort ihre Grenze, wo sie anderen den Respekt versagen und
grundlegende Menschenrechte in Frage stellen. Eine Grenze zeigen wir
beispielsweise dort auf, wo Menschen den nach ihrer Auffassung
mangelnden Respekt gegenüber dem, was ihnen heilig ist, zum Anlass
nehmen, mit Gewalt zu drohen oder Gewalt anzuwenden. Der
Aufforderung, wir sollten uns als Kirche am flammenden Protest von
Muslimen gegen einen solchen Mangel an Respekt ein Beispiel nehmen,
folgen wir deshalb nicht. Den gewaltfreien Charakter von geistigen
Auseinandersetzungen halten wir vielmehr für unaufgebbar. Wir sind
auch nicht der Auffassung, dass jedes Verhalten aus der
Religionsfreiheit gerechtfertigt werden kann. Der Rat der EKD hält
deshalb an seiner Auffassung fest, dass der Wunsch einer muslimischen
Lehrerin, in ihrem Unterricht an der öffentlichen Schule durchgängig
ein Kopftuch zu tragen, Zweifel an ihrer Eignung für diese Aufgabe
begründet. Ob diesen Zweifeln durch eine Prüfung des Einzelfalls und
der konkreten schulischen Situation oder durch eine generelle
gesetzliche Regelung Rechnung getragen wird, steht demgegenüber auf
einem anderen Blatt. Respekt vor dem Glauben anderer muss auch
einschließen, dass man solche kritischen Rückfragen stellt; man muss
freilich auch bereit sein, sich selbst solchen Rückfragen
auszusetzen. Wenn Unklarheiten bearbeitet und Unsicherheiten
vermindert werden, können Verständnis und Vertrauen wachsen.

Gute Nachbarschaft von Christen und Muslimen ist das Ziel, dem
sich die evangelische Kirche verpflichtet weiß und zu dem sie mit
dieser Handreichung beitragen möchte. Deshalb ist diese Ausarbeitung
eine Einladung zu Gespräch und Dialog.

Die Bundesregierung hat vor wenigen Wochen einen Dialog mit
muslimischen Repräsentanten in Deutschland begonnen, um weitere
Schritte zur gesellschaftlichen Integration aktiv und im intensiven
Gespräch mit den Muslimen selbst zu gestalten. Dies ist von vielen
Seiten ausdrücklich begrüßt worden.

Ich selbst habe Repräsentanten muslimischer Verbände in
Deutschland Anfang 2005 zum ersten Mal zu einem Spitzengespräch
eingeladen, dem ein Fachgespräch folgte. Dies ist auch in diesem Jahr
so geschehen, und ich werde das auch im kommenden Jahr fortsetzen.

Der Rat der EKD hofft, dass er mit den hier vorliegenden
Erfahrungen und Reflexionen Klarheit und gute Nachbarschaft in
unserer Gesellschaft zum Wohle aller fördert.

Die Einführung des Vorsitzenden der Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Islam"
des Rates der EKD, Dr. Jürgen Schmude

Mit dem Titel "Klarheit und gute Nachbarschaft" hat die
Arbeitsgruppe ihr Ziel beim Schreiben dieser Handreichung benannt.
Zum Erreichen beider Zielpunkte will sie sachliche Hilfen
bereitstellen. Das könnte nicht gelingen, wenn man vor allem
kritische Abgrenzung betriebe, und ebenso nicht, wenn diplomatische
Sprache jeglichen Anschein von Zumutungen vermeiden sollte.

Die gute Nachbarschaft wird längst zwischen Christen und Muslimen
praktiziert. Sie hat weiterhin gute Entwicklungschancen. Kritische
Fragen bei den Gesprächen sind keine Angriffe, sondern notwendiges
Bemühen um Verständigung und Verständnis. Die neueren Ereignisse und
Entwicklungen, die den Rat der EKD zur Auftragserteilung für diese
Schrift veranlasst haben, müssen in der Begegnung mit den Muslimen
Gesprächsgegenstände sein können.

Betrachtet man die Schwerpunkte der Handreichung, die einerseits
auf Nachfragen und Klarstellungen abzielen, andererseits
Verständigung und Zusammenarbeit unterstützen, dann sind die
letzteren weit zahlreicher und gewichtiger. Also handelt es sich um
kein Abgrenzungspapier. Und auch nicht um die Anleitung für das den
Kirchen so gern - und so unzutreffend - vorgeworfene "blauäugige"
Umgehen mit den Muslimen.

Wer bei Dialog und gemeinsamen Aktionen von Christen und Muslimen
helfen will, muss auch theologisch Handreichung bieten (S. 15 ff.,
106 ff.). Da geht es um Hilfen für weitere Gemeinsamkeiten in der
religiösen Praxis ohne Vermischung mit der Folge der Irritation auf
beiden Seiten.

Auch Muslimen bietet die Demokratie des Grundgesetzes großartige
Chancen zu einem Leben in Frieden und Religionsfreiheit (S. 22 ff.).
Die evangelische Kirche hat den Wert und die großen Vorteile des
säkularen und demokratischen Rechtsstaats längst erkannt und mehrfach
bekräftigt. Diese Vorzüge dienen auch Angehörigen anderer Religionen,
und sie sollen es. Sie dürfen freilich nicht, auch nicht um der
Religionsfreiheit willen, selbst in Frage gestellt werden.

Es verdient Hervorhebung, dass nach Meinung der meisten Muslime in
Deutschland Islam und Demokratie vereinbar sind (S. 26). Die anderen,
die sich darüber ausschweigen oder gegenteiliger Meinung sind, müssen
sich dazu kritisch befragen lassen.

In mehrheitlich islamischen Ländern ist die Religionsfreiheit für
Christen vielfach eingeschränkt oder praktisch aufgehoben. Eine
Vergeltung dieses Unrechts an den in Deutschland lebenden Muslimen
kommt rechtlich, aber auch aus Glaubensgründen nicht im Geringsten in
Betracht (S. 28).

Das islamische Menschenrechtsverständnis und Folgerungen aus der
Scharia, der religiösen Rechtsordnung der Muslime, sind auch in
Deutschland relevant (S. 33 ff.). Die Schrift gibt dazu Informationen
und stellt klare Fragen.

Insbesondere wird gegen jegliche Benachteiligung und
Diskriminierung von Frauen Front gemacht. Von der Freiheit und
Gleichberechtigung der Frauen darf es keine Abstriche geben, auch aus
religiösen Gründen nicht. Wo Frauen gar Gewalt angetan wird, muss das
Strafrecht mit möglichst noch größerer Konsequenz als bisher
eingesetzt werden (S. 42, 54/55).

Terroranschläge und Gewaltakte haben dazu geführt, dass die
Öffentlichkeit nicht den Friedensauftrag der Religionen, sondern
Gefahren und Gewaltpotentiale in den Blick genommen hat. Dem
nachdrücklich und nach Möglichkeit gemeinsam entgegenzutreten, ist
Aufgabe der Muslime wie der Christen (S. 42 ff.).

Weiterhin tritt die evangelische Kirche für die Einführung eines
islamischen Religionsunterrichts im Sinne des Artikels 7 Grundgesetz
ein (S. 61 ff.). Die für alle Religionsgemeinschaften bestehenden
Voraussetzungen dafür müssen freilich auch die Muslime erfüllen.

Auch gegen die Verleihung des Status der Körperschaft öffentlichen
Rechts an islamische Religionsgemeinschaften erhebt die EKD keine
grundsätzlichen Bedenken (S. 79 ff.). Dabei darf es ebenfalls keinen
Verzicht auf die bewährten rechtlichen Erfordernisse einer solchen
Verleihung geben. Der evangelischen Kirche liegt daran, dass in
diesem Zusammenhang beachtet wird, ob die jeweilige
Religionsgemeinschaft zum gedeihlichen Zusammenleben der Menschen
beiträgt, wie es die christlichen Kirchen tun, oder ob von ihr
abträgliches, desintegrierendes Verhalten zu erwarten ist.

Bewährte Fachleute aus Theologie, Islamwissenschaft und
praktischer kirchlicher Arbeit mit Muslimen haben in der
Arbeitsgruppe dafür gesorgt, dass die Schrift ausführliche
Informationen und Gesprächsanleitungen enthält.. Weiterhin sollen
Gemeinden und kirchliche Amtsträger den Kontakt mit Vertretern
muslimischer Vereine und Verbände pflegen und dabei auch vor dem
Risiko von Missverständnissen in der Öffentlichkeit nicht von
vornherein zurückschrecken (S. 77 ff.)

Gespräche und Zusammenarbeit mit den Muslimen haben auf allen
Ebenen und in allen Bereichen der Kirche zugenommen (S. 106). Die EKD
begrüßt diese Entwicklung und möchte sie mit dieser Schrift durch
Hilfen und Ratschläge fördern. Die in Deutschland bestehenden großen
Chancen für ein gelingendes Miteinander sollen weiter genutzt werden
(S. 119). Dann kann das von dieser Gemeinsamkeit ausgehende Signal
auch über die Grenzen unseres Landes hinaus wirken.

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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